Die Deutsche Wohnen braucht mehr Platz. Statt sich neue Räumlichkeiten zu suchen, will man zwei Mietshäuser neben dem Firmensitz abreißen, um dort einen Büroneubau zu errichten. 15 Mietparteien müssten ausziehen.
Für die Erweiterung der Konzernzentrale in der Mecklenburgischen Straße 57 sollen die Häuser mit den Nummern 58 und 59 – ebenfalls im Eigentum der Deutsche Wohnen – abgerissen werden. Obwohl großzügige Konditionen versprochen werden, stößt das bei den Bewohnern auf Unmut. „Die meisten von uns wollen nicht raus“, erklärt ein betroffener Mieter. Auf Infoveranstaltungen sicherte man den Mietern Ersatzwohnungen in gleicher Größe und zum gleichen Quadratmeterpreis zu, im Kiez oder auf Wunsch auch in einer anderen Gegend. „Uns wurden tolle Angebote gemacht“, bestätigt der Mieter.
Nach Auskunft des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf wurde der Büroneubau bereits genehmigt. Im März 2021 wurde auch die Abrissgenehmigung erteilt, verbunden mit einer Verpflichtung, 20 Ersatzwohnungen zum Preis von maximal 7,92 Euro nettokalt pro Quadratmeter zu schaffen. Geplant und bereits genehmigt wurde die Aufstockung der Gebäude in der Mecklenburgischen Straße 60 bis 64 um jeweils zwei Etagen.
Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) sieht damit diverse Verbesserungen kommen. So soll ein Fahrstuhl eingebaut und der Ersatzwohnraum dadurch barrierearm sein. Außerdem sollen zwischen den Gebäuden neue Freiflächen und ein Kinderspielplatz entstehen. Zur Aufstockung heißt es bei der Deutsche Wohnen allerdings, dass man aktuell einen alternativen Standort für den Ersatzneubau prüfe. „Die Lage direkt an der Autobahn sei nicht ideal, außerdem würden die Belastungen für die Mieter während der Bauarbeiten nicht unwesentlich sein“, so Sprecherin Romy Mothes. Ob die Mieter verpflichtet sind, auszuziehen, wird maßgeblich von der Interessenabwägung im Einzelfall abhängen, erklärt Sebastian Bartels, stellvertretender Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Die Vergrößerung eines Firmensitzes kann nur dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn das Vermieter-Interesse das Interessen der Mieter am Verbleib in der Wohnung überwiegt. Einige Mieter haben mittlerweile von sich aus gekündigt.
Birgit Leiß
28.08.2021