Leitsatz:
Mit dem in der Gruppe 5 (Wohnumfeld) des Berliner Mietspiegel 2007 aufgeführten Merkmal „stark vernachlässigt“ soll deutlich gemacht werden, dass das Wohnumfeld deutlich noch hinter dem zurückbleibt, was bereits mit der Einstufung als einfache Wohnlage umschrieben ist. Es muss sich mithin um einen Bereich handeln, der deutliche Züge von „Verslumung“ trägt. Das ist jedenfalls bei der Bremer Straße auch in Höhe der Markthalle nicht der Fall.
AG Tiergarten, Urteil vom 4.1.08 – 9 C 190/07 –
Mitgeteilt von RAen Christoph Müller & Ernst Warner
03.02.2013