Leitsatz:
Wird nach Beendigung des Mietverhältnisses über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Mieter ein Guthaben, das aus einer vom Insolvenzverwalter erstellten Nebenkostenabrechnung stammt, lediglich als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.7.07 – 11 C 149/07 –
Mitgeteilt von RA Falko Kalisch
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
03.02.2013