Pressemitteilung Nr. 05/22
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Heizkostenzuschuss geht nach Ansicht des Berliner Mietervereins nicht weit genug. „Durch die Begrenzung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld- und Bafög-Bezieher wird ein Großteil der Mieterinnen und Mieter, die mit hohen Kosten durch die Gas- und Energiepreissteigerungen konfrontiert sind, im Regen stehen gelassen“, kritisiert Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
In Berlin erhielten Ende 2020 lediglich 24.620 Haushalte einen Wohngeld- bzw. Lastenzuschuss (1,21 % aller Haushalte), nur rund 44.998 Personen hatten BAföG beantragt. In beiden Fällen dürfte die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich höher liegen, vor dem Hintergrund, dass in 2019 21.3 % aller Haushalte nur über ein Haushaltsnettoeinkommen unter 1.300 EUR im Monat verfügte.
Aber auch der Höhe nach ist der einmalige Heizkostenzuschuss nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bisher haben 515 der rund 700 Gasgrundversorger für 2022 Preiserhöhungen von durchschnittlich 23,1 Prozent angekündigt. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von rund 229 Euro pro Jahr.
Allein durch die CO2-Bepreisung stiegen bereits in 2021 die Heizkosten um 7,9 Cent/Liter Heizöl bzw. 0,6 Cent/Kilowattstunde Gas. Das bedeutet für Berliner Mieterinnen und Mieter einer rund 70 Quadratmeter großen Gas-beheizten Wohnung eine Mehrbelastung von durchschnittlich 55 Euro im Jahr, bei einer Öl-beheizten Wohnung ergibt sich eine Mehrbelastung von 90 Euro im Jahr. Hinzu kommt, dass Anfang des Jahres der CO2-Preis von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne anstieg.
„Der einmalige Wohngeldzuschuss ist viel zu niedrig und wird die Belastungen aus der Heizperiode 2021/2022 kaum abfangen“, gibt Wibke Werner zu bedenken. Da hilft auch nicht die erstmals Anfang 2022 erfolgte automatische Anpassung des Wohngelds und die im Januar 2022 eingeführte Wohngeld CO2-Entlastungspauschale die durch die hohe Inflation aufgezehrt wird.
Der Berliner Mieterverein fordert daher einen gestaffelten Zuschuss an Mieterhaushalte, abhängig von den Heizkosten, der beheizten Wohnfläche, dem energetischen Zustands des Gebäudes und dem Haushaltsnettoeinkommen. „Außerdem sollte zukünftig für die Berechnung des Wohngelds nicht nur die Kaltmiete ohne Berücksichtigung der Heizkosten maßgeblich sein, sondern vielmehr auch um eine dynamische Heizkostenkomponente ergänzt werden, so dass die Wohnkosten insgesamt Grundlage der Wohngeldberechnung sind“, so Wibke Werner.
02.02.2022