Mit dem Frühling kommt die Heizkostenabrechnung – und die wird laut dem Messdienstleister Techem für viele Mieter kräftige Nachzahlungen mit sich bringen.
Gründe für die umfassenden Nachzahlungen gibt es gleich mehrere: Der Winter 2021 war 13 Prozent kälter als der Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig verteuerte sich der Ölpreis um 52 Prozent. Beide Faktoren werden in Kombination mit der Tatsache, dass viele Arbeitnehmer pandemiebedingt häufiger in den eigenen vier Wänden arbeiteten, dazu führen, dass die Heizkosten um 72 Prozent steigen – das hat Techem anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamts errechnet.
Nicht ganz so tief in die Tasche greifen müssen laut Techem Mieter in gasbeheizten Mehrfamilienhäusern. Denn der Gaspreis zog 2021 um „nur“ 4,2 Prozent an. Dennoch werden auch sie 18 Prozent mehr bezahlen müssen als zuvor.
Wie stark Mieter belastet sind, hängt auch von der Region ab. Die Kombination aus Mehrverbrauch und Mehrkosten könnte demnach in der Region Köln-Bonn und in Teilen Baden-Württembergs zu den höchsten Nachzahlungen führen. Etwas günstiger kommen die Regionen ganz im Norden und im Süden weg.
Der Berliner Mieterverein rät Mietern, die ihre Heizkostenabrechnung – besonders mit hohen Nachzahlungen – erhalten, diese genau zu prüfen. Die Abrechnung muss die Gesamtkosten ebenso enthalten wie die Berechnung des Mieteranteils, die verrechnete Vorauszahlung sowie die Summe der Rück- oder Nachzahlung.
Wurden die Fristen eingehalten? Sie umfasst normalerweise einen Zeitraum von einem Jahr. Die Abrechnung muss dann spätestens ein Jahr nach diesem Zeitraum vorliegen. Sind Nachzahlungen seitens des Mieters zu leisten, kann der Vermieter sie nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend machen. Rückzahlungen durch den Vermieter verjähren dadurch jedoch nicht. Wer offene Fragen zur eigenen Heizkostenabrechnung hat, kann sich an die Experten des Mietervereins wenden.
Die jetzt im Zuge des Ukraine-Krieges erneut deutlich angestiegenen Preise für Rohöl und Gas haben auf die jetzt vorgenommenen Betriebskostenabrechnungen noch keine Auswirkung, werden sich aber vermutlich in den Abrechnungen des nächsten Jahres niederschlagen.
Katharina Buri
28.03.2022