Nach dem Vorbild des Berliner Mietendeckels begrenzte die spanische Region Katalonien ihre Mieten. Das spanische Verfassungsgericht in Madrid hat das Gesetz nun gestoppt. Es greife in zentrale Zuständigkeiten ein.
Das spanische Verfassungsgericht stoppte im März dieses Jahres einen Teil des 2020 verabschiedeten katalanischen Wohnungsgesetzes. Der Entwurf dazu stammte von der erst 2017 gegründeten Bewohner- und Mieterorganisation „Sindicat de Llogateres“, die sich für ihr Vorhaben den Berliner Mietendeckel zum Vorbild genommen hatte. Mit Hilfe des Gesetzes „zur Eindämmung und Mäßigung des Mietpreises“ waren in 68 Gemeinden und damit für 70 Prozent der katalanischen Bevölkerung Mietpreisregulierungen in Kraft getreten.
Damit unterlagen neue Mietverträge der Regelung – ein festgelegter Höchstwert und der Mietpreis des Vormieters durften nicht überschritten werden – und auch in bestehenden Mietverhältnissen wurden die Mieten durch einen Maximalwert begrenzt. Wenn der überschritten wurde, hatten Mieter einen Anspruch auf Mietsenkung. Mehr als 160.000 Familien hätten während der Geltungsdauer Mietverträge zu regulierten Preisen abgeschlossen, teilte das „Sindicat de Llogateres“ mit. Nach den drastischen Preissteigerungen zurückliegender Jahre, in denen die Mietpreise 30-mal stärker gestiegen waren als die Löhne und viele Haushalte schon 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen mussten, sah das Sindicat im katalanischen Mietendeckel einen wichtigen Schritt zur Mietenbegrenzung.
Nun urteilte das spanische Verfassungsgericht Tribunal Constitucional (TC), das Gesetz stellte einen Eingriff in die Zuständigkeiten des Zentralstaates dar. Das Gericht verfügte jedoch auch, dass dieses Urteil aus Gründen der Rechtssicherheit keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge haben werde.
Rosemarie Mieder
28.04.2022