Kurz bevor das allgemeine Umwandlungsverbot in Berlin in Kraft getreten ist, haben viele Hauseigentümer schnell noch ihre Wohngebäude „auf Vorrat“ in Einzeleigentum aufgeteilt. Somit war 2021 mit 28.595 umgewandelten Wohnungen ein absolutes Rekordjahr.
Das bisherige Spitzenjahr 2020, in dem rund 19 200 Wohnungen umgewandelt wurden, ist 2021 noch einmal um fast 50 Prozent übertroffen worden. Diese Zahlen nennt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger.
Beinahe alle Umwandlungen des letzten Jahres wurden vor Inkrafttreten des Berliner Umwandlungsverbots am 7. Oktober 2021 vollzogen. Aufteilungen in Einzeleigentum werden seither nur noch in individuellen Ausnahmefällen genehmigt. Danach wurden nur noch fünf Anträge für die Umwandlung von insgesamt 57 Wohnungen bewilligt.
Die Berliner Umwandlungsverordnung zeigt offensichtlich Wirkung. Doch weil der Bund erst im Sommer 2021 eine solche Regelung erlaubt hat, kommt die Wirkung zu spät: In den sieben Jahren von 2015 bis 2021 sind fast 120 000 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Mittlerweile befinden sich 34 Prozent der Berliner Wohnungen in Einzeleigentum. Selbst in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg sind mehr als ein Drittel des Wohnungsbestandes umgewandelt.
Bei der Umwandlung wird ein Mietshaus im Grundbuch in einzelne Wohnungen aufgeteilt. Das ist die Voraussetzung für den Verkauf als Eigentumswohnung. Die meisten Wohnungen werden zwar weiterhin vermietet – der Anteil selbstnutzender Eigentümer steigt nur langsam auf aktuell knapp 16 Prozent – doch ist nach Ablauf der zehnjährigen Sperrfrist mit einer großen Welle von Eigenbedarfskündigungen derer zu rechnen, die die Wohnungen besitzen.
Jens Sethmann
26.05.2022