Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Betr.: MieterMagazin 1+2/2022, Seite 4:
Leserbrief von U. Uhlir: „Eingebürgert, aber falsch“
Umgangssprachlich, aber richtig
Zu diesem Leserbrief möchte ich anmerken, dass aus meiner professionellen, sprachwissenschaftlichen Sicht an der Formulierung „Sie werden dann zur vereinbarten Zeit von unseren beratenden Anwältinnen und Anwälten zurückgerufen“ nichts auszusetzen ist.
Leserin Uhlir irrt, wenn sie meint, diese „Redewendung“ gäbe es so in der deutschen Sprache nicht, beziehungsweise sie hätte dort eine andere Bedeutung. Das Verb „zurückrufen“ hat schon lange mehrere Bedeutungen, unter anderem die von der Leserin zitierte (jemanden rufend auffordern, zurückzukommen), aber auch die „bei jemandem, der angerufen hat, seinerseits anrufen“. Letztere Bedeutung ist zum Beispiel in „Wahrig Deutsches Wörterbuch“ in der Auflage von 1986 verzeichnet und dort als umgangssprachlich gekennzeichnet. In der 4. Auflage des „Duden Deutsches Universalwörterbuch“ von 2001 findet sich diese Bedeutung ebenfalls, sogar explizit auch in der Variante mit Akkusativ-Objekt „wir rufen Sie zurück“. Diese Variante ist dort noch als „Bürow. Jargon“ gekennzeichnet. Auf duden.de ist diese Variante aktuell inzwischen als umgangssprachlich eingestuft worden.
Von „falschem Deutsch“ kann hier also gar keine Rede sein. Nur weil eine Formulierung umgangssprachlich verwendet wird, bedeutet das ja nicht, dass es sich um eine falsche Verwendung handelt, sondern lediglich, dass sie bevorzugt im informellen Rahmen anzutreffen ist. Dass im MieterMagazin (auch) solche Formulierungen verwendet werden, ist aus meiner Sicht nur zu begrüßen, da es zur besseren Verständlichkeit der Texte beitragen kann. Die potenzielle Leserschaft des MieterMagazin ist ja mutmaßlich recht heterogen, das heißt, die Texte richten sich an Leserinnen und Leser mit unterschiedlichstem Bildungsstand, und nicht nur an pensionierte Studienräte oder Juristen.
Dr. J. Fehr per E-Mail
Betr.: Gendersprache
Platzsparend
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H.-J. Scholz, 14163 Berlin
27.09.2022