Ein Streit um die richtige Methode blockiert weiter die Erstellung des Mietspiegels 2023. Jetzt wird die Zeit knapp, der Senat erwägt eine Übergangslösung.
Im September sollte eigentlich die Datenerhebung für den kommenden Berliner Mietspiegel stattfinden. Das vom Senat beauftragte Institut kann damit jedoch nicht beginnen, weil ein Konkurrenz-Unternehmen gegen die Auftragsvergabe klagt. Die Ausschreibung sei unzulässig auf die Erstellung eines Tabellenmietspiegels beschränkt gewesen, so die Kläger (siehe MieterMagazin 6/2022, Seite 14: „Unseriöse Panikmache“). Das Kammergericht hat darüber immer noch nicht entschieden.
Die mit dem Streit verbundene Verzögerung könnte dazu führen, dass der Zwei-Jahres-Turnus für die Mietspiegel-Erstellung nicht eingehalten werden kann und Berlin ab Mai 2023 keine sichere Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete hat.
Die Mietspiegel-Arbeitsgruppe erwägt nun als Übergangslösung einen sogenannten Verbändemietspiegel, der mit Daten der Vermieter- und Mieterverbände, aber ohne Beteiligung des Senats erstellt wird. Dieser wäre kein „qualifizierter“, sondern nur ein „einfacher“ Mietspiegel. Damit stellt er die ortsübliche Vergleichsmiete zwar nicht verbindlich dar, gilt bei den Amtsgerichten aber immer noch als geeignete Schätzgrundlage, wenn über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung gestritten wird.
Jens Sethmann
28.09.2022