Weil sich sein Vermieter weigerte, die Wasserzähler in den Wohnungen ablesen zu lassen, wandte sich ein Leser an das MieterMagazin. Nun räumte die Deutsche Wohnen einen Fehler ein.
Dass in der Alexandrinenstraße 122 in Kreuzberg nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird, ärgert den Mieter. Schließlich ist Wassersparen wichtig, und die Zähler sorgen für mehr Gerechtigkeit zwischen den Mietern. Seine Briefe würden nicht einmal beantwortet, so der Mieter.
Das MieterMagazin wandte sich daraufhin an seinen Vermieter, das Unternehmen Deutsche Wohnen, und fragte nach den Gründen. Dort zeigte man sich zerknirscht. Man sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass nicht in allen Wohnungen Kaltwasserzähler vorhanden seien, so Pressesprecher Marko Rosteck. Der beauftragten Messdienstleister habe das Unternehmen falsch informiert. Spätestens ab dem nächsten Jahr (Abrechnungsjahr 2023) werde man die Abrechnung verbrauchsabhängig vornehmen, so Rosteck: „Für das laufende Jahr prüfen wir, ob eine Hochrechnung des Verbrauchs noch möglich ist. Wenn dies der Fall sein sollte, würden wir bereits für dieses Jahr verbrauchsabhängig abrechnen.“
Grundsätzlich gilt: Ist das ganze Haus mit Kaltwasserzählern ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Unterbleibt dies, haben Mieterinnen und Mieter ein 15-prozentiges Kürzungsrecht. Das gilt auch für den Fall, dass die Uhren defekt sind.
Eine Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern gibt es in Berlin nur für den Neubau.
Birgit Leiß
29.09.2022