Seit Juli vergangenen Jahres ist das „Solargesetz Berlin“ in Kraft. Sein Ziel: Berliner Dächer flächendeckend mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Nur so kann die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern gelingen, die notwendig ist, um dem Klimaziel eines Null-Ausstoßes von CO2 näher zu kommen. Immerhin schon nähergekommen ist man der Einsicht, dass die Geschwindigkeit dorthin drastisch erhöht werden muss. Das ist in erster Linie nicht dem spürbaren Klimawandel anzurechnen, sondern den schmerzhaften Einschnitten, die sich als Folge des russischen Ukraine-Feldzuges in den Taschen der privaten wie der öffentlichen Haushalte bemerkbar machen. Doch wie immer geht es in den Köpfen schneller als in der Praxis. Ein Blick auf Berlins Photovoltaik-Pläne. Und auf seine Photovoltaik-Realität.
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Berlin steckt im selben Dilemma wie die meisten anderen Großstädte: hoher Verbrauch, aber niedrige Eigenproduktion von Strom. Die Lösung: Solarenergie. Bis 2035 soll ein Viertel des in Berlin benötigten Stroms klimaneutral von der Sonne produziert werden, so sieht es der „Masterplan Solarcity Berlin“ vor. Für traditionelle Windkraftanlagen hat Berlin kaum Platz, aber massenhaft Dachflächen. Allerdings werden allein die Dächer öffentlicher Gebäude für das gesetzte Ziel bei Weitem nicht ausreichen. Analysen zeigen, dass dazu alle technisch geeigneten Gebäude herangezogen werden müssen. Und deshalb gilt ab dem kommenden Jahr die im Solargesetz verankerte „Solarpflicht“ auch für Wohngebäude.
Unterworfen sind dieser Pflicht Neubauten mit Baubeginn ab 1. Januar 2023 sowie Bestandsgebäude, auf denen ab demselben Datum „wesentliche Umbauten des Daches“ vorgenommen werden. Als „wesentlich“ gelten bei den Bestandsgebäuden Dach-Umbauten, die nicht der Instandhaltung oder Beseitigung von Sturmschäden dienen, sondern eine umfassende Erneuerung der wasserführenden Dachschicht zum Ziel haben. Bei Neubauten müssen dann mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) bedeckt sein, bei Bestandsbauten mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Bruttodachfläche ist die gesamte Dachfläche eines Hauses. Werden davon die nicht nutzbaren Bereiche wie Dachfenster, Verschattung oder Nordausrichtung abgezogen, hat man die Nettogesamtfläche.
Alternativ zur prozentualen Mindestgröße kann als Bemessungsgrundlage auch die installierte Leistung herangezogen werden. Bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen müssen das 2 Kilowatt, bei Häusern mit drei bis fünf Wohnungen 3 Kilowatt und bei Gebäuden mit sechs bis zehn Wohnungen 6 Kilowatt sein.
Solarpflicht: Ausnahmen erlaubt nur der Denkmalschutz
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen: für Mehrfamilienhäuser bis zu 25.000 Euro. Ausnahmen gelten etwa, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde eine Installation auf dem Dach untersagt oder wenn die Dachfläche ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist. Das Gesetz greift zudem nur für Gebäude, die mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche haben.
Und was passiert mit dem Sonnenstrom, den die Anlage auf dem Dach schließlich liefert?
Im Eigenheim ist die Sache klar: Wer eine Photovoltaik-Anlage montieren lässt, bezieht fortan den erzeugten Strom selbst. Verbraucht er nicht alles, wird der Rest ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Bei Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedene Modelle. So können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer den Strom komplett ins öffentliche Netz einspeisen. „Gibt der Anlagenbetreiber den mit der Solaranlage erzeugten Strom in das allgemeine Netz, kann er dafür je nach Veräußerungsform zum Beispiel die Marktprämie oder die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen“, schreibt die Bundesnetzagentur.
Anders funktioniert das Mieterstrom-Modell. Dabei wird die auf dem Dach eines Mietshauses gewonnene Solarenergie direkt ins hauseigene Stromnetz eingespeist – bei neueren Anlagen ist auch eine Nutzung innerhalb des Quartiers möglich – und steht so den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Diese können den „hausgemachten“ Strom beziehen, müssen es aber nicht: Sie sind weiterhin frei in der Anbieterwahl. Wird mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, fließt auch hier der Rest ins allgemeine Stromnetz. Und: Auch bei schlechtem Wetter brauchen Mieterstrom-Beziehende keinen Strommangel zu fürchten. „Sollte die Stromversorgung zum Beispiel aufgrund von schlechtem Wetter durch die Solaranlagen nicht ausreichen, stellen wir die Versorgung mit zertifiziertem Ökostrom über das öffentliche Netz sicher“, schreiben dazu die Berliner Stadtwerke.
Vermieterinnen und Vermieter können selbst die Installation der PV-Anlage beauftragen und werden im Anschluss zum Stromlieferanten ihrer Mieterinnen und Mieter. Sie können aber auch die Dachfläche an ein Energieunternehmen – in Berlin die Stadtwerke – verpachten, das die Installation und die Stromlieferung an die Mieter übernimmt („Lieferkettenmodell“). Attraktiv für Hauseigentümer wird das Ganze durch den Mieterstrom-Zuschlag, den sie seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 in beiden Fällen kassieren.
Auch für Mieterinnen und Mieter lohnt sich das Modell finanziell. Denn im Energiewirtschaftsgesetz ist geregelt, dass der für den Mieterstrom „zu zahlende Preis (…) 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, nicht übersteigen“ darf. In Zeiten explodierender Energiepreise und Konkurs anmeldender Stromversorger, in denen viele Menschen in der Grundversorgung landen, kann dies das Portemonnaie deutlich entlasten. Bereits 2020 war laut Internet-Portal „Statista“ jeder vierte Haushaltskunde in einem Grundversorgungsvertrag. Diese Zahl dürfte sich seitdem erhöht haben.
Verwirrend: Preis, Tarife, Umlagen, Abgaben …
Auch Netzentgelte und Stromsteuer, netzseitige Umlagen und Konzessionsabgaben – die für Strom fällig werden, der über das allgemeine Netz bezogen wird – entfallen für die Mieterstrom Beziehenden. Die Stromkosten setzen sich aus den Beschaffungskosten, dem Entgelt für den Stromzähler und der Mehrwertsteuer zusammen. Gleichzeitig gibt es mit dem Mieterstrom-Zuschlag für jede Kilowattstunde eine Förderung. Laut „Finanztip“ waren das im März 2022 zwischen 1,95 und 3,11 Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschlag sollte sich ursprünglich monatlich verringern – eine Maßnahme, die nun aber bis Februar 2023 ausgesetzt und anschließend nur noch in Halbjahresschritten vorgenommen wird.
Die Berliner Stadtwerke geben Mieterstrom-Kundinnen und -Kunden im Tarif „berlinstrom Sonne+“ eine Preisgarantie bis Juli 2023 – die allerdings „gesetzlich festgelegte Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen, wie Umlagen und Netzentgelte“ ausdrücklich ausschließt. Dafür werden 8,90 Euro Grundpreis plus 29,80 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom fällig. Zum Vergleich: Bei Vattenfall, dem Berliner Grundversorger, sind es seit dem 1. Oktober für Neukunden 7,49 Euro monatlich – allerdings kommt noch ein Entgelt für den Zähler dazu. Zusätzlich werden verbrauchsabhängig 33,12 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit beispielsweise einem jährlichen Stromverbrauch von 2500 Kilowattstunden fallen im Mieterstrom-Modell demnach Verbrauchskosten von monatlich 74,50 Euro an, bei Vattenfall gut acht Euro mehr.
Für den Einbau der Photovoltaik-Anlage in Häusern mit Mieterstrom-Modell zahlen Mieterinnen und Mieter nichts, denn die Investition darf in der Regel nicht auf die Mieterschaft umgelegt werden. Wird die Anlage von einer Contracting-Firma betrieben, entstehen dem Vermieter ohnehin keine Kosten – sie können also auch keine Kosten umlegen. Anders verhält es sich, wenn mit der Anlage Kosten eingespart werden für Strom, der gemeinschaftlich verbraucht wird – etwa für den Aufzug oder die Treppenhausbeleuchtung. Dann ist eine Kostenumlage der Investition erlaubt.
Für die Umlage von Mehrkosten einer Gebäudeversicherung, die durch die Einbeziehung einer Versicherung der PV-Anlage entstehen, gilt dies nicht automatisch. Es muss vielmehr unterschieden werden, ob der Vermieter oder die Vermieterin selbst die Mieterstromanlage betreibt. Ist dies der Fall, kann eine Umlage rechtens sein – so die Fachleute des Berliner SolarZentrums, das rund um das Thema Solarenergie berät. Wird die Anlage hingegen extern betrieben, dürfte eine Umlage nicht zulässig sein. Eine konkrete Bewertung müsse immer für den jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden.
Die Installation der Anlage auf dem Dach sollte auch während der Bauarbeiten keine große Einschränkung für die Hausbewohnerschaft mit sich bringen. „Mehr als ein paar Tage sollte die Installation der Module nicht dauern. Im Gebäude sind darüber hinaus noch Elektroarbeiten notwendig, allerdings nicht in den einzelnen Wohnungen“, meint das SolarZentrum.
Erhöhte Brandgefahr ist ein hartnäckiges Gerücht
Ein Gerücht hält sich hartnäckig: Von Solaranlagen gehe eine erhöhte Brandgefahr aus. Hier gibt es mittlerweile Entwarnung: „Das Risiko, das von Photovoltaikanlagen selbst ein Brand ausgeht, ist sehr niedrig. Wenn die Anlage aus hochwertigen Komponenten besteht, fachgerecht angebracht ist und regelmäßig gewartet wird, sinkt eine etwaige Brandgefahr durch die Anlage noch weiter“, schreibt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Auch gesundheitliche Risiken durch Elektrosmog, der von den Anlagen ausgehen könnte, seien unter anderem durch die Abschirmung des Daches nicht zu erwarten, so ein Experte des Wissenschaftsladens Bonn.
Insgesamt klingt das Mieterstrom-Modell also nach einer Win-Win-Situation. Nur: An der flächendeckenden Umsetzung hapert es noch gewaltig. Bereits 2013 gingen erste Anlagen auf Mehrfamilienhäusern ans Netz – dennoch sind in Berlin heute gerade einmal 169 Mieterstrom-Projekte aktiv, wie das von der Bundesnetzagentur betriebene Marktstammdatenregister zeigt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Januar 2022 von bundesweit weniger als 4000 Mieterstrom-Anlagen und berief sich dabei ebenfalls auf die Bundesnetzagentur. Dabei hatte eine Potenzialanalyse im Jahr 2017 bundesweit 370.000 Wohnhäuser mit 3,8 Millionen Menschen als „mieterstromtauglich“ ermittelt. In Berlin gibt es einer Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), dass 44 Prozent des heutigen Berliner Strombedarfs mit Solarenergie gedeckt werden könnten. Tatsächlich liegt der Anteil der Solarenergie in Berlin aber bei nur etwa einem Prozent.
Die mangelhafte Umsetzung liegt Expertinnen und Experten zufolge daran, dass es ein hoher bürokratischer Aufwand ist, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Mietshaus installieren zu lassen.
Enormes Potenzial im Schlafzustand
Die Fördersumme wird immer wieder als zu gering kritisiert – so wurde bis zum Sommer von Verbraucherschützern argumentiert, sie werde von der EEG-Umlage wieder aufgefressen. Immerhin: Diese fiel im Juli dieses Jahres weg. Ein weiterer wiederkehrender Kritikpunkt: der Fachkräftemangel in der Solarbranche, der einem schnellen Ausbau entgegensteht. Dr. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW, fordert eine Ausbildungsoffensive, um dem abzuhelfen.
Berlin hat auf einige der Kritikpunkte reagiert und im Juli dieses Jahres mit „SolarPLUS“ ein neues Förderprogramm beschlossen. Bis Ende 2023 stehen Fördermittel von 6,9 Millionen Euro zur Verfügung. Eigentümern von Mehrfamilienhäusern stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. So kann etwa der Kauf von Stromspeichern mit 45 bis 65 Prozent der Kosten gefördert werden, maximal gibt es 30.000 Euro pro Anlage. Auch Machbarkeitsstudien, Konzepte für die Installation von Stromzählern und Veränderungen an der Hauselektrik sind weitere förderfähige Posten.
Beim Mieterstrom sollen die im Sommer von der Bundesregierung beschlossenen Neuerungen des EEG 2023 Erleichterung bringen: Zum einen wurde die Einspeisevergütung für alle angehoben. Zudem sind ab kommendem Jahr auch Mieterstromanlagen oberhalb der 100-kW-Grenze förderfähig, was laut „pv magazine“ innovative Neubau-Quartierslösungen fördert, aber kaum Verbesserungen bei bestehenden Projekten bringen wird. Das Experten-Team des SolarZentrums sieht die neuen Bedingungen als vertane Chance und hätte sich mehr für den Mieterstrom gewünscht.
Klar ist: Berlins Energiewende wird nur gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt gelingen. Dazu muss aber der bürokratische Aufwand geringer und die Höhe der Förderung attraktiver werden, Strom auf dem Dach zu produzieren. Und für Mieterinnen und Mieter muss es deutlich einfacher werden, diesen Strom auch zu beziehen.
Katharina Buri
Kleine Energiewende vom Balkon
Wer über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, kann Solarstrom für den eigenen Haushalt erzeugen und seine Stromrechnung etwas senken. Dabei helfen sogenannte Stecker-Solargeräte, die deutlich kleiner sind als klassische Photovoltaikanlagen. Der von ihnen gewonnene Strom wird über eine Steckdose direkt mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Von dort aus versorgt er die ans Stromnetz angeschlossenen Geräte.
Die Steckersolargeräte haben eine Leistung von maximal 600 Watt – und dürfen im Gegensatz zu den deutlich größeren und leistungsstärkeren Photovoltaikanlagen mit 3 bis 20 Kilowatt auch selbst installiert werden. Ganz wichtig: Die Montage an Balkon oder an der Fassade muss vorab von der Vermieterin oder dem Vermieter genehmigt werden, denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung. „Aus Unfallschutzgründen muss das Modul, das an Balkon oder Fassade angebracht werden soll, zudem aus Folie oder aus Sicherheitsglas sein“, schreibt der Bayerische Rundfunk.
Bei der Ausrichtung sollte Süden, Westen oder Osten gewählt werden – idealerweise ein Ort, der nie ganz im Schatten liegt. Und obwohl die Anbringung sicher kein Hexenwerk ist, bietet es sich an, den Anschluss von Fachleuten zumindest überprüfen zu lassen. Zudem muss das Gerät beim Netzbetreiber angemeldet werden – dies geschieht online.
Einer Beispielrechnung der Verbraucherzentrale zufolge liefert ein Standardmodul mit 300 Watt Leistung am Südbalkon etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Das entspricht dem jährlichen Betriebsaufwand einer Waschmaschine und eines Kühlschranks in einem Zweipersonenhaushalt – oder einer jährlichen Ersparnis von 56 Euro bei einem Strompreis von 28 Cent pro Kilowattstunde. Rechnet man dies mit dem Kaufpreis eines Stecker-Moduls auf, der bei etwa 350 bis 500 Euro liegt, amortisiert sich das Gerät sechs bis neun Jahre nach Kauf. Es kann aber 20 Jahre oder sogar länger Strom produzieren. Einige Kommunen und Regionen haben eigene Förderprogramme aufgelegt – sicherlich auch für Berlin eine gute Option, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende zu gewinnen.
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Für die Klimaneutralität muss Berlin den Verbrauch drosseln
Bis zum Jahr 2045 soll Berlin klimaneutral sein. Das ist im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz festgeschrieben, ebenso wie zeitliche Etappen und Maßnahmen. Neben der Reduktion von Kohlendioxidemissionen muss der Anteil erneuerbarer Energien am Berliner Energiemix deutlich erhöht werden. Im Jahr 2018 kamen lediglich 5,3 Prozent des produzierten Stroms aus Wind, Sonne und Co.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass Berlin theoretisch bis 2030 seinen Energiebedarf komplett aus erneuerbaren Energien decken könnte. Die Autorinnen und Autoren, das internationale Expertennetzwerk Energy Watch Group (EWG), sehen das größte Potenzial in Solaranlagen auf Dächern. Ohne Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg dürfte es trotzdem schwierig werden, so die Studie. Und auch bei der Windkraft spielt die Mark eine wichtige Rolle: Drei Gigawatt müssten dort zusätzlich produziert werden. Bei Bioenergie und Geothermie müssten die Kapazitäten von 700 auf 3300 Megawatt hochgefahren werden. Auch Batterie- und Wasserstoffspeicher wären notwendig, der Wasserstoff könne in der Region hergestellt werden. Zwecks Klimaneutralität müsste aber auch der Berliner Gesamtenergieverbrauch um 16 Prozent gedrosselt werden. Stellschrauben hierfür sehen die Autorinnen und Autoren in den Bereichen Verkehr und Wärme.
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Pflicht zum Solardach greift um sich
Eine Photovoltaikanlage auf jedes öffentliche Dach in Berlin – das sieht die im August vergangenen Jahres verabschiedete Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWG) vor. Bislang schreitet die Umsetzung jedoch sehr langsam voran. Das zeigt das Beispiel Pankow: Wie eine Anfrage von Andreas Otto (Grüne) im Abgeordnetenhaus zeigte, waren Ende 2021 Verträge für lediglich 24 Photovoltaikanlagen geschlossen – bei 257 öffentlichen Gebäuden in diesem Bezirk.
Berlin ist mit seinen Plänen übrigens nicht allein: In Baden-Württemberg gilt bereits seit 2022 eine Solarpflicht auf Dächern – allerdings nur für Nicht-Wohngebäude. Seit 1. Mai dieses Jahres gilt sie auch für Wohn-Neubauten, ab 2023 für Dachsanierungen. Nordrhein-Westfalen setzt auf Parkplätze: Geeignete Flächen mit mehr als 35 Plätzen, die nicht zu Wohngebäuden gehören, müssen seit diesem Jahr überdacht und mit Solaranlagen ausgestattet werden. Auch in Schleswig-Holstein unterliegen Parkplätze seit diesem Jahr der Solarpflicht – wenn sie mehr als 100 Stellplätze haben. Die Solarpflicht gilt zudem im Neubau und bei größeren Dachsanierungen. In Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kommt die verpflichtende Ausstattung mit Photovoltaik ebenfalls im kommenden Jahr. Pläne dafür gibt es außerdem in Bremen, Bayern und Sachsen.
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Strom vom Balkon? Rund um das Thema Stecker-Solar informiert die Verbraucherzentrale unter:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715
Umfassende Beratung zum Thema Photovoltaik und Mieterstrom bietet das SolarZentrum Berlin:
www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/das-solarzentrum-berlin
Wie den Ausbau der PV-Anlagen auf Berliner Mehrfamilienhäusern beschleunigen? Studie des Berliner Ecologic Institut:
StromNachbarn: Reformoptionen für einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern in Berlin
Informationen zur Solarwende Berlin:
https://www.solarwende-berlin.de/startseite
12.09.2024