Pressemitteilung 44/2022
Nicht nichtig, aber kündbar – dieses ernüchternde Attest stellte das Verwaltungsgericht einer Abwendungsver-einbarung aus, die der Bezirk Neukölln 2020 mit einer Grundstückserwerberin über ein Mietshaus in der Jonasstraße geschlossen hatte. Grund sei ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil das Bundesverwaltungsgericht das gesamte Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vor knapp einem Jahr gekippt hatte. „Wir sind sehr besorgt, betrachten den vorläufigen Gerichtsbeschluss aber als vorläufige Entscheidung“, kommentiert BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels den Fall. „Es handelt sich nicht um ein abschließendes Urteil, sondern um ein Eilverfahren, gegen das eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist.“ Der Berliner Mieterverein (BMV) erwartet, dass das Land Berlin als Antragstellerin diesen Weg geht und notfalls auch nach einem Hauptsacheverfahren Berufung einlegt.
Denn es geht um viel: Allein 2021 wurden in den 72 Berliner Milieuschutzgebieten 2.018 Wohnungen durch Abwendungsvereinbarungen vor Umwandlung, teuren Modernisierungen und anderen Maßnahmen geschützt, die oft mit Verdrängung einhergehen. Daher appelliert der BMV an betroffene Grundstückseigentümer:innen, Abwendungsvereinbarungen nicht vorschnell zu kündigen. „Das wäre unsozial, denn den Eigentümerinnen wird ja durch die Vereinbarungen nichts Unzumutbares auferlegt“, so Bartels. Die Bezirke sollten von sich aus auf die Erwerber:innen zuzugehen und Nachträge schließen, um die Verträge wasserdicht zu machen. Nach Ansicht des BMV muss der Senat die Bezirke dabei unterstützen. „Der Senat hat sich monatelang für ein Mietenbündnis stark gemacht, daher ist seine Initiative, notfalls an einem Runden Tisch, gefordert.“
Genauso wichtig ist es, das Vorkaufsrecht im Baugesetzbuch so schnell wie möglich zu reparieren. „Die Ampelkoalition hätte das längst umsetzen müssen“ kritisiert Bartels. Der Nutzen des Vorkaufsrechts und der Abwendungsvereinbarungen für die Kommunen sei offenkundig. „Berlin muss seinen kommunalen Wohnungsbestand so schnell wie möglich erweitern, um leistbaren Wohnraum zu sichern.“
28.10.2022