Erleichterung beim Senat und beim Berliner Mieterverein (BMV): Die Klage gegen die Aufstellung des Berliner Mietspiegels 2023 blieb ohne Erfolg. Durch das Gerichtsverfahren ging viel Zeit verloren, jetzt kann die Arbeit beginnen.
Ende Oktober hat das Kammergericht eine Klage des Regensburger Instituts EMA gegen die Ausschreibung der Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 abgewiesen. Entgegen der Ansicht des Klägers ist der in der Ausschreibung geforderte Tabellenmietspiegel sehr wohl eine geeignete Methode für einen qualifizierten Mietspiegel.
„Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, weil wir nun die Klarheit haben, um mit der inhaltlichen Arbeit am nächsten qualifizierten Mietspiegel zu beginnen“, erklärt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Eigentlich sollte die Datenerhebung schon im September beginnen, wurde aber vom laufenden Gerichtsverfahren blockiert. Aufgrund der verlorenen Zeit ist es nicht mehr möglich, turnusmäßig im Mai 2023 einen neuen qualifizierten Mietspiegel vorzulegen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wollen sich die Beteiligten zunächst auf einen einfachen Übergangs-Mietspiegel verständigen.
Erleichterung auch beim Berliner Mieterverein: „Das war eine neue Dimension des Angriffs auf den Mietspiegel“, sagt Geschäftsführerin Wibke Werner. Der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden soll und somit das Maß für Mieterhöhungen darstellt, wird ständig juristisch attackiert und erfüllt deshalb immer weniger seine Aufgabe, Streitigkeiten zu befrieden. Für den Mieterverein Grund genug, das System der ortsüblichen Vergleichsmiete zu hinterfragen. „Ein Mietpreisdeckel mit klar definierten Obergrenzen wäre deutlich weniger streitanfällig“, so Werner.
Jens Sethmann
04.12.2022