Deutschland droht, die selbstgesteckten Ziele des Klimaschutzgesetzes zu verfehlen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun Eckpunkte für ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt, mit dem die CO2-Einsparungen bis 2030 doch noch erreicht werden können.
Nach dem Klimaschutzgesetz vom November 2019 soll der Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent sinken und die Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht sein. Neben dem Klimaschutz-Sorgenkind Nummer 1, dem Verkehrssektor, ist auch der Gebäudebereich nicht Bestandteil dieses Reduzierungsplans.
Bis 2030 soll die Wärmeerzeugung zur Hälfte klimaneutral erfolgen. Wenn man das Sanierungstempo deutlich steigert und sich konsequent von fossilen Brennstoffen verabschiedet, kann das nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums gelingen.
Das Sofortprogramm sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten gilt ab 2025 der Standard „Effizienzhaus 40“. Die Nutzung von Solarenergie auf den Dächern soll dabei die Regel werden, bei Gewerbe-Neubauten sogar Pflicht. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auf dieses Ziel hin neu ausgerichtet. Zudem werden die Länder beziehungsweise die Städte dazu verpflichtet, eine verbindliche „Kommunale Wärmeplanung“ aufzustellen.
Jens Sethmann
04.12.2022