In der Debatte um das Bürgergeld hatte sich das Land Berlin für weitergehende Neuerungen eingesetzt als im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorgesehen – etwa für die Übernahme von Kosten für Haushaltsgroßgeräte und Energieschulden als Beihilfe. Nun kam es anders: Statt ausgebaut zu werden, wurde das Vorhaben abgespeckt.
Dass Berlin dann dem ursprünglichen Gesetzentwurf trotzdem zugestimmt hat, liegt daran, dass es sich insgesamt um „eine Verbesserung im Vergleich zu Hartz IV handelte“, sagte Stefan Strauß, Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Berlin hatte sich auch für eine Erhöhung des Regelsatzes für eine alleinstehende Person um mindestens 229 Euro und die vollständige Abschaffung aller Sanktionen eingesetzt.
Auch das fand keinen Eingang in den Gesetzesentwurf der Ampel, wie er dann im Bundestag beschlossen wurde, kurz darauf aber im Bundesrat an der Union scheiterte. Noch bevor es zu Verhandlungen im Vermittlungsauschuss kommen sollte, einigten sich Vertreter der Regierung und der CDU/CSU auf Veränderungen, mit denen auch die unionsgeführten Länder den Entwurf mittragen konnten. So wurde vereinbart, die Sanktionsmöglichkeiten wieder zu verschärfen, indem die Karenzzeit, in der die Kosten für die Wohnung ohne Prüfung übernommen werden, von zwei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt wird. Auch eine Absenkung des Schonvermögens von Bürgergeld-Beziehern konnte die Union durchsetzen. Mit diesen Änderungen passierte der Gesetzentwurf schließlich den Bundesrat, und der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 steht nun nichts mehr im Wege.
Die Neuregelungen finden auch Eingang in die aktuelle Anpassung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen). So werden aufgrund der starken Preissteigerungen und Preisschwankungen künftig keine Grenzwerte für Heizkosten genannt, sondern Grenzwerte für Verbräuche auf Grundlage des Bundesheizspiegels angegeben, den die gemeinnützige co2online herausgibt. „Somit ist sichergestellt, dass die Höhe der Heizkosten auch dann berücksichtigt wird, wenn sie aufgrund der derzeitigen Energiepreise stark gestiegen ist, ob-
wohl keine Steigerung des Verbrauchs stattgefunden hat“, so die Berliner Senatsverwaltung. Im Regierungsentwurf war zunächst vorgesehen, die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Diese Regelung wurde im weiteren Verfahren auf die Kosten in angemessener Höhe beschränkt.
Sandra Diekhoff
04.12.2022