Ab Januar wird es mehr Wohngeld geben und es werden mehr Menschen Anspruch auf diese Sozialleistung haben. Die längst überfällige Reform wurde kürzlich vom Bundestag verabschiedet. Am 25. November hat auch der Bundesrat der Gesetzesreform zugestimmt.
Wohngeld ist kein Almosen, sondern soll helfen, die gestiegenen Wohnkosten zu bewältigen. Was ist nun neu beim sogenannten Wohngeld-Plus? Zum einen wurden die Einkommensgrenzen erhöht. Die genaue Berechnung ist komplex – am besten, man nutzt einen Wohngeld-Rechner (siehe Randspalte), denn es gibt diverse Freibeträge.
So liegt die Einkommensgrenze ab 2023 für einen Single in Berlin zwischen 1466 und 2094 Euro brutto (derzeit 1099 bis 1570 Euro), bei einem dreiköpfigen Haushalt zwischen 2458 und 3512 Euro (statt 1812 bis 2589 Euro). Kindergeld bleibt außer Betracht. Nach wie vor wird die tatsächliche Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Berlin wird zurzeit der Mietstufe IV (von insgesamt VII) zugerechnet. Ob sich daran endlich etwas ändert, ist noch unklar.
Neu ist außerdem, dass die Heizkosten berücksichtigt werden. Das geschieht in Form eines pauschalen Zuschlags, abhängig von der Haushaltsgröße. Allein durch diese Heizkostenkomponente bekommt ein Einpersonenhaushalt im Schnitt 60 Euro mehr Wohngeld. Bei einem vierköpfigen Haushalt sind es 100 Euro mehr. Zusätzlich gibt es eine Klimakomponente: Für Wohnungen mit einem hohen energetischen Standard – die oft besonders teuer sind – wird ein Zuschlag auf den Miethöchstbetrag gewährt.
Insgesamt soll durch diese Neuerungen der Kreis der Wohngeldberechtigten von derzeit rund 600.000 Haushalten auf 2 Millionen steigen. Der monatliche Zuschuss wird sich von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro verdoppeln. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat errechnet, dass eine vierköpfige Familie in München (höchste Mietstufe) mit einem Gesamteinkommen von 2386 Euro brutto und einer Miete von 1000 Euro künftig statt 481 Euro 804 Euro bekommen wird.
Birgit Leiß
Der Antrag ist beim bezirklichen Wohnungs- oder Bürgeramt zu stellen oder online unter
https://service.berlin.de/dienstleistung/120656
Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums:
www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html
04.12.2022