Sowohl die Bundesregierung als auch das Land Berlin haben umfangreiche Entlastungspakete für die von den explodierenden Energiepreisen gebeutelten Verbraucher beschlossen. Auch die Reform des Wohngelds – die eigentlich nichts mit der Energiekrise zu tun hat – dürfte zahlreichen Menschen Erleichterung verschaffen (hierzu unser Beitrag „Wohngeldreform: Der Zuschuss wird sich im Schnitt verdoppeln“).
Die Gaspreisbremse kommt im März 2023, gilt dann aber rückwirkend ab 1. Januar. Um die Zeit bis März zu überbrücken, hat die Ampelkoalition eine Soforthilfe beschlossen, die Mitte November Bundestag und Bundesrat passiert hat. Demnach wird Gas- und Fernwärmekunden der Abschlag für Dezember 2022 erlassen. Mieter mit Gasetagenheizung, die einen eigenen Vertrag mit dem Versorger haben, brauchen für diesen Monat keine Vorauszahlung zu leisten. Mieter, bei denen die Zentralheizung über den Vermieter läuft, müssen dagegen auf die nächste Nebenkostenabrechnung warten. Erst dann wird ihnen der Betrag gutgeschrieben. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte diese Benachteiligung.
Die Einmalzahlung ist Teil eines umfassenderen, von einer Expertenkommission vorgeschlagenen Maßnahmenpakets. Man arbeite derzeit intensiv an der Umsetzung der weiteren Entlastungen, heißt es aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Gas- und Strompreisbremsen sollen erst in einem nächsten Schritt verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass Haushalte und kleinere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen gedeckelten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde brutto in Anspruch nehmen können. Für die restlichen 20 Prozent ist der Marktpreis zu zahlen. Fernwärmekunden werden in gleicher Weise entlastet, für sie soll der subventionierte Preis bei 9,5 Cent liegen. Viele Vermieter scheinen die geplanten Preisreduzierungen indes nicht einzukalkulieren. Nach wie vor werden kräftige Aufschläge bei den Vorauszahlungen verlangt, auch ohne dass eine Nebenkostenabrechnung vorgelegt wird.
Beim Berliner Mieterverein (BMV) hatte man gerade den Fall einer Mieterin, deren monatliche Heizkostenvorschüsse ab 1. Dezember von 40 auf 446 Euro angehoben werden sollten – eine Erhöhung um das Zehnfache. Hinzu kam eine Anhebung der kalten Betriebskosten um 141 Euro. Die Anpassung wurde vage mit Kostensteigerungen begründet. „Ich hatte mit einer Erhöhung gerechnet, aber doch nicht um mehr als 500 Euro“, empört sich die Mieterin und wandte sich umgehend an den BMV. „Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine solche Erhöhung“, erklärt BMV-Rechtsberater Axel Tolle. „Für eine Vorschussanpassung – quasi als zinsloses Darlehen – steht unser Mitglied nicht zur Verfügung“, schrieb Tolle an den Vermieter.
Bis 2023 keine Mieterhöhung bei den Städtischen
Der Berliner Senat hat ebenfalls Entlastungen in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht. Mitte November hat das Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Nachtragshaushalt beschlossen. Soziale Härten sollen abgefedert und die Maßnahmen des Bundes ergänzt werden, erklärte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne). Auch für Haushalte, die mit Öl, Kohle oder Holzpellets heizen, wird es Entlastungen geben. Zum Paket gehört neben einem Härtefallfonds für Menschen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen können, auch eine Ausweitung der Energieberatung. Rund 11 Millionen Euro sind zudem als Kompensationszahlungen an die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorgesehen, denn diese dürfen bis Ende 2023 keine Mieterhöhungen aussprechen. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hatte sich erst gegen einen solchen Mietenstopp gesträubt. Nun forderte er auch die privaten Vermieter dazu auf. Bereits Ende September hatte der Senat ein Kündigungsmoratorium für die rund 350 000 städtischen Wohnungen beschlossen. Auch hier gilt: Alle anderen Mieter sind nicht vor Kündigung geschützt.
Birgit Leiß
Die Strompreisbremse
Bereits zum 1. Januar 2023 soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, wobei Kritiker bezweifeln, dass dieser Termin einzuhalten ist. Demnach gilt: Für einen Basis-Bedarf von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (laut letzter Stromrechnung) sind nur 40 Cent brutto pro Kilowattstunde Strom zu zahlen (derzeitiger Durchschnittspreis 48,16 Cent – weitere Erhöhungen sind bereits angekündigt). Nach Berechnungen des Verbrauchsportals Verivox ergibt sich dadurch für einen Dreipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden eine Ersparnis von rund 260 Euro im Jahr.
bl
05.12.2022