Der Senat hat ein Programm zur Förderung von energetischen Sanierungen aufgelegt. Es reicht aber nur für 2000 Wohnungen und hat nur eine 15-jährige Schutzwirkung.
Mit einer geförderten energetischen Sanierung im Rahmen des Programms „Soziale Wohnraummodernisierung SWM“ muss mindestens der Effizienzhausstandard 85 erreicht werden. Das heißt, der Primärenergiebedarf darf höchstens 85 Prozent des Referenzhauses nach dem Gebäudeenergiegesetz betragen. In Abhängigkeit des erreichten Effizienzhausstandards werden Zuschüsse von 480 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vergeben. Für das Jahr 2023 stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung, womit etwa 2000 Wohnungen saniert werden können.
Mit der Förderung sind Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden, um den preisgünstigen Wohnraum vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. „Energetische Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht zur Verdrängung führen“, erklärt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Die Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete wird auf maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter monatlich beschränkt. 15 Jahre lang bleiben die Mieten gebunden. Die Wohnungen dürfen in diesem Zeitraum nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
„Das Programm geht in eine richtige Richtung, wiederholt aber alte Fehler“, sagt Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „15 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindungen sind wieder nur eine Zwischenlösung für das Problem der fehlenden bezahlbaren Wohnungen.“ Wer das Haus besitzt, hat danach noch immer ein energetisch aufgerüstetes Haus, die dort Wohnenden aber keinen Schutz mehr.
Schon bei den Modernisierungsprogrammen der 90er Jahre hat sich gezeigt, dass die damalige Bindungsdauer von 20 bis 30 Jahren die Verdrängung nicht verhindert hat. Aktuell fürchten in Berlin tausende Mieter:innen, deren Bindung ausläuft, um ihre Wohnungen.
Jens Sethmann
22.03.2023