Am 1. Juli 2024 können Mieterinnen und Mieter selbst ihren Kabel-TV-Anbieter wählen und sind nicht mehr an die Sammelverträge ihrer Hauseigentümer gebunden, für die sie im Rahmen der Nebenkosten bezahlen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Das Auslaufen dieser als „Nebenkostenprivileg“ bekannten Regelung ruft jetzt schon Kabelanbieter auf den Plan, die sich frühzeitig ihr Stück am neu zu verteilenden Kuchen sichern wollen.
Kürzlich erhielt die MieterMagazin-Redaktion von einem Mitglied des Berliner Mietervereins den Hinweis, dass Vodafone bereits seit letztem Jahr in Werbeanzeigen auf sein Angebot als Kabel-TV-Versorger hinweist und den Verbauchern und Verbaucherinnen dringenden Handlungsbedarf suggeriert, um sie zum schnellen Abschluss eines Neuvertrages zu bewegen. Original-Anzeigentext: „Wenn du weiter Kabelfernsehen schauen möchtest, brauchst du einen eigenen Vodafone-Kabel-TV-Vertrag.“ Als Frist, bis zu der Mieterinnen und Mieter „aktiv werden“ sollten, wurde der inzwischen zurückliegende 1. Januar 2023 genannt. Tatsächlich trat die Neuregelung des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft – allerdings mit einer Übergangsfrist, die erst am 30. Juni 2024 endet. Bis dahin dürfen im Mietvertrag vereinbarte Kabeldienstleistungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, nicht einseitig gekündigt werden. Für Mieterinnen und Mieter besteht also momentan keinerlei Notwendigkeit, aktiv zu werden.
Der Verbraucherzentrale ist die hier beschriebene „Masche“ nicht bekannt. Auf Nachfrage bestätigen die Experten jedoch, „dass das Unterschieben von Verträgen im Telekommunikationsbereich generell ein weit verbreitetes Problem ist und insbesondere der Anbieter Vodafone dabei bereits negativ aufgefallen ist“. Dabei wird besonders vor aufdringlichen „Medienberaterinnen“ gewarnt, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und Menschen an der Wohnungstür mit einer angeblich drohenden baldigen Abschaltung des Kabelanschlusses verunsichern. Hier gilt wie immer: Niemanden in die Wohnung lassen, sich nicht überrumpeln lassen, nichts an der Wohnungstür unterschreiben.
Katharina Buri
www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330
26.04.2023