Seit Ende Januar kann auch für Heizungen mit Öl, Flüssiggas, Pellets oder Kohle ein Zuschuss beantragt werden. Doch die Förderbestimmungen fordern Nachweise, die Mieterinnen und Mieter ihrem Antrag beifügen müssen, ihnen nicht vorliegen.
Mieter:innen mit Ofenheizung müssen einen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs vorlegen. Die Quittung allein reicht nicht. Dass in der Branche der Brennstoffhändler:-innen grundsätzlich bar bezahlt wird, ist der Verwaltung offenbar nicht bekannt. Ein Anruf bei vier Kohlenhandlungen bestätigt: Weder Überweisung noch Kartenzahlung ist möglich.
Ein Sprecher der Investitionsbank Berlin (IBB), die für die Antragsverfahren zuständig ist, erklärt, dass der Ausschluss von Barzahlungen der Betrugsprävention diene und leider aufgrund von zahlreichen Betrugshandlungen bei den Coronahilfen notwendig sei. Es sei jedoch möglich, dass sich nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei einigen Förderbedingungen noch etwas ändert. Zweite Hürde bei der Beantragung des Zuschusses: Es wird ein Feuerstättenbescheid verlangt, den nur Schornsteinfeger:innen ausstellen. Mieter:innen sollten sich hier an ihre Vermieter:innen wenden, heißt es dazu bei der Investitionsbank Berlin.
Nur ein Bruchteil der bislang eingereichten 13.338 Anträge (Stand Ende März) betrifft Ofenheizungen. Bei 95,8 Prozent geht es um Ölzentralheizungen. Hier muss der Vermieter oder die Vermieterin die Heizkostenhilfe beantragen – und verpflichtend an die Mieter:innen weiterreichen. Das Problem: Der Antrag muss bis 30. Juni 2023 eingehen, die meisten Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2022 werden jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Die Mieter:innen wissen bis dahin nicht, was an Kosten anfällt. Ob man einen Anspruch darauf hat, schon vor der Abrechnung darüber Auskunft zu erhalten, sei umstritten, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Grundsätzlich sind Vermieter:innen auch nicht verpflichtet, die staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – genauso wie es auch keine Verpflichtung gibt, Fördermittel für eine Modernisierung zu beantragen. „Wir empfehlen aber, den:die Vermieter:in vorsorglich auf diese Möglichkeit hinzuweisen, denn viele wissen es nicht,“ so Bartels.
Birgit Leiß
26.04.2023