Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Sie können Ihren Leserbrief auf www.berliner-mieterverein.de/mietermagazin/leserbrief-schreiben.htm eingeben oder per Post an Berliner Mieterverein, Redaktion MieterMagazin, Spichernstraße 1, 10777 Berlin schicken.
Betr.: MieterMagazin 4/2023, Seite 4, redaktionelle Entgegnung von dem Leserbrief von D. Isensee: „Einseitige Manipulation?“, R. Schikorr: „Entscheidet das MieterMagazin, was demokratisch ist?“
Weiter so!
DANKE, für Ihre Stellungnahme bezüglich der AfD und für‘s Gendern!!! Bitte weiter so!!!
Ich befürworte beides!!!
Svenja F. (Name der Redaktion bekannt)
Betr.: MieterMagazin 4/2023, Seite 4,
Leserbrief von D. Bouss: „Radfahrende, die in einem Café sitzen“
… sind wir uns als Gesellschaft schuldig
Ich bin so froh, so so froh, dass Sie gendern. Bitte lassen Sie das nicht sein. Leserbriefe wie „Radfahrende, die in einem Café sitzen“ gibt es zuhauf. Ich bin grundsätzlich eher konservativ in dem Sinne, Altes und Bewährtes nicht gleich über Bord zu werfen, nur weil etwas Neues daher kommt. Aber eine Veränderung der Sprache, die trotz Gendern immer noch männlichkeitslastig ist, sind wir uns als Gesellschaft schuldig. Bitte bleiben Sie dabei.
Ira v. Schöppenthau
Betr.: MieterMagazin 4/2023,
Seite 4, „Entscheidet das MieterMagazin, was demokratisch ist?“
Bundesverfassungsgericht ist die falsche Adresse
Das Bundesverfassungsgericht wird oft und gerne als das deutsche „Oberste Gericht” bezeichnet, als wäre es für die üblichen Instanzenzüge deutscher Gerichte die letzte Instanz. Das Bundesverfassungsgericht ist aber keine „Superrevisionsinstanz” und schon gar keine „Super-Tatsacheninstanz”. Es entscheidet ganz sicher nicht darüber, was als „demokratisch“ gilt oder nicht. Und es wird nur auf Antrag tätig. Der Katalog seiner Verfahrensarten ist im Grundgesetz (Artikel 93 und 100) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 13) genau geregelt. Es entscheidet grundsätzlich nur darüber, ob das Grundgesetz verletzt worden ist. Daher auch der Name Bundesverfassungsgericht.
J. Robrandt, Schöneberg
Betr.: Büro- vs. Wohnflächen
Wo ist die Verkehrswende?
Wir alle wissen, dass es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum gibt. Es stellt sich mir deshalb die Frage, warum immer wieder der Bau von neuen Bürohäusern genehmigt wird. Sehen wir uns den Alexanderplatz an: Es entstehen neue Büros, wo bereits vorhandene Flächen seit Jahren leer stehen. Und ist es vertretbar, dass wegen einer Bürobebauung der ÖPNV am Verkehrskreuz Alexanderplatz über Monate hinweg eingeschränkt wird? Wo bitte ist denn hier die vielgepriesene Verkehrswende? Dies ist doch eher ein Grund, um wieder in das Auto zu steigen.
C. Kupsch
Betr.: Rollstuhlgerechtes Wohnen
Entsetzliche Lage
Seitdem rollstuhlgerechte Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment genommen wurden, wurden Menschen mit Behinderungen völlig im Stich gelassen. Mir selbst war das gar nicht bewusst. Erst als meine kleine Schwester vor vier Jahren zum ersten Mal an einen Rollstuhl gebunden war und wir uns notgedrungen auf Wohnungssuche begeben mussten, weil unsere Wohnung nicht barrierefrei ist, habe ich gemerkt, wie entsetzlich die Lage ist. Wir haben uns schon an so viele öffentliche Stellen gewendet, aber außer auf die gängigen Wohnungsportale oder auf Neubauprojekte im Internet verwiesen zu werden, wurde uns nicht weitergeholfen. Ich kann meine Schwester kaum mobilisieren. Die eigene Wohnung ist wie ein Gefängnis.
Dass rollstuhlgerechte Wohnungen inseriert werden, ist selten. Dass rollstuhlgerechte Wohnungen bezahlbar sind, ist selten. Dass rollstuhlgerechte Wohnungen über mehr als zwei Zimmer verfügen, ist selten.
Ich finde, dass rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen zum Teil wieder in das geschützte Marktsegment aufgenommen werden sollten.
S. Ilkaya per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/2022, Seite 19: „Städtebauliche Kriminalprävention – Soziale Kontrolle schafft Sicherheit“
Widerspruch!
Ich wohne in einer Straße, die unmittelbar an die Problemzone des Leopoldplatzes angrenzt. In meinem Haus üben wir Mieter die soziale Kontrolle aus. Trotzdem können wir die, die in unseren Fluren Heroin konsumieren, davon nicht abhalten. Kriminalität ist da nicht ausgeschlossen. Mein Fahrrad, angeschlossen, wurde vor 17 Uhr aus dem Innenhof geklaut. Ich fand es an dem so gelobten Rückzugsort, auf dem Weg zum Polizeirevier, wieder. Der Aussage von Daniela Dorn muss ich widersprechen, dass der Leopoldplatz ein Positivbeispiel für eine gelungene Lösung ist.
B. Dost per E-Mail
22.05.2023