Mitglieder des Berliner Mietervereins sind im Falle eines Prozesses rechtsschutzversichert und müssen für ihre anwaltliche Vertretung nichts dazu zahlen. Allerdings sollte man darauf achten, dass Partner- oder Mitbewohner:innen als „Zweitmitglied“ beim Verein eingetragen werden. Eine solche Zweitmitgliedschaft ist kostenlos.
Ein Mitglied des Berliner Mietervereins hat sich kürzlich beschwert. Man sei bei Eintritt in den BMV nicht über die kostenlose Zweitmitgliedschaft aufgeklärt worden. Das führte dazu, dass der Mieter einen Zuschlag seines Rechtsanwalts für seinen Mitbewohner – der ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben hatte – aus eigener Tasche bezahlen musste. Anwältinnen und Anwälte verlangen nämlich eine sogenannte Mehrvertretungsgebühr, wenn es zwei oder mehr Beklagte gibt. Eine Klage des Vermieters oder der Vermieterin – wie in diesem Fall eine Kündigung – ist stets an alle Mietvertragsparteien adressiert, sonst wäre sie unwirksam.
Die Grundregel lautet daher: Alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, sollten entweder BMV-Mitglied sein oder als kostenlose Zweitmitglieder „mitlaufen“. Wenn später ein Lebensgefährte oder eine Untermieterin mit in die Wohnung einziehen, ist dies nicht erforderlich, denn diese Personen unterschreiben den Hauptmietvertrag in aller Regel nicht und sind daher auch keine Prozessbeteiligten. Ausnahmen gelten auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Für sie wird die Zweitvertretungsgebühr in jedem Fall vonseiten des BMV übernommen.
Was außerdem zu beachten ist: Der Rechtsschutz wird nur für die selbstbewohnte Wohnung gewährt. Wer fortgezogen ist und seine Wohnung jemand anderem überlassen hat, ist im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht versichert.
Birgit Leiß
26.05.2023