Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Sie können Ihren Leserbrief auf www.berliner-mieterverein.de/mietermagazin/leserbrief-schreiben.htm eingeben oder per Post an Berliner Mieterverein, Redaktion MieterMagazin, Spichernstraße 1, 10777 Berlin schicken.
Betr.: MieterMagazin 3/2023, Seite 9, Jens Sethmann:
„Prenzlauer Berg – Warum darf eine Wohnung so lange leerstehen?“
Wird nicht nachgehakt?
Die meisten Menschen werden sicher, wenn sie auf ein Anschreiben keinerlei Reaktion erhalten, noch mindestens einmal nachhaken, auch telefonisch und auch, um sich zu vergewissern, dass das Schreiben angekommen ist – besonders wenn es wichtig ist! Im MieterMagazin 3/2023 steht: „Die Hausverwaltung äußert sich nicht zu dem Leerstand“. Schon öfter wurde am Ende von Artikeln Ähnliches gesagt, so auch bei der unglaublichen Geschichte von 2019 mit einer Shisha-Bar, als die Autorin schrieb: „Auf die Bitte des MieterMagazins um Stellungnahme reagierte … nicht.“ Wird beim Mieterverein nicht „nachgehakt“?
S. Mania
Selbstverständlich haken die MieterMagazin-Autor:innen nach, wenn auf ihre Anfragen keine Reaktion erfolgt. Sind die Angesprochenen aber über einen gewissen Zeitraum hinweg nicht erreichbar oder haben sie gar nicht die Absicht zu antworten, bleibt dem MieterMagazin in seinem Beitrag nur der Hinweis, dass sich der oder die Angefragte nicht äußert.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 5/2023, Seite 22, Jens Sethmann:
„Karl-Marx-Allee und Weberwiese – Wem gehört das ehemalige Volkseigentum?“
Kein Strauß am Platz
In Ihrer Grafik auf Seite 22 ist von unkundigen Leuten der Strausberger Platz nach einem Vogel umbenannt worden. Wir Berliner wissen aber, dass dieser Platz nach der Stadt Strausberg benannt wurde. Ansonsten gefällt mir das MieterMagazin sehr gut und hilft uns Mitgliedern beim täglichen Verstehen von Mietproblemen und deren Zusammenhängen. Danke für ihre Arbeit.
M. C. Hentschel (77)
Betr.: MieterMagazin 5/2023, Seite 8, Jens Sethmann:
„Kappungsgrenzenverordnung verlängert – Bei maximal 15 Prozent ist Schluss“
Der Mietspiegel ist der größte Preistreiber
Auch als Genossenschaftsmitglied bleibt man von Mieterhöhungen nicht verschont. Jetzt kam die zweite Erhöhung um 15 Prozent. Die erste war im April 2019 ebenfalls um 15 Prozent. Beide Erhöhungen wurden damit begründet, dass sie nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der Vermieter darf die Nettokaltmiete um maximal 20 Prozent erhöhen gemäß § 558 BGB. Die Kappungsgrenze liegt bei 15 Prozent in drei Jahren gemäß Verordnung des Landes Berlin. Das bedeutet: Anstatt durch eine in der freien Wirtschaft übliche kaufmännische Kalkulation den fairen Preis zu ermitteln, geht man den kostengünstigeren Weg durch rücksichtsloses Anwenden der freien asozialen Marktwirtschaft: Nimm den Preis, den du bekommen kannst.
Diese Methode erlauben Mietspiegel und Gesetzgeber. Der Mietspiegel ist der größte Preistreiber, weil er zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Wohnungen erfasst, die in den letzten Jahren neu vermietet oder deren Mieten erhöht wurden. Die Mehrzahl der Bestandswohnungen wird dagegen nicht erfasst. Dadurch treibt die stetig steigende ortsübliche Vergleichsmiete die Mieten immer weiter hoch. Der Gesetzgeber muss endlich alle Vermieter gesetzlich verpflichten, den Mietpreis durch kaufmännische Kalkulation nachprüfbar zu ermitteln.
Wolfgang Wencel per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/2023, Seite 24, Elke Augustin:
„Erneuerbare Energien – kann Berlin auch die Windkraft?“
Effektive Windkraft?
Ich empfehle einen ausführlichen Artikel der „Neue Zürcher Zeitung“ (siehe unten). Zitat: „Windkraft in Deutschland: Grosse Versprechen, kleine Erträge. Die Auslastung ihrer Windparks hüten die Betreiber wie ein Staatsgeheimnis. Die NZZ hat sie nun selbst berechnet. Die Ergebnisse sind ernüchternd.“ Diese Recherche wiederspricht den einleitenden Sätzen ihres Artikels: „Windkraftanlagen sind effektiv …“.
M. K. per E-Mail
www.nzz.ch/visuals/windkraft-in-deutschland-grosse-versprechen-kleine-ertraege-ld.1710681
Betr.: MieterMagazin 6/2023, Seite 19, Birgit Leiß:
„BMV-Studie zur Mietpreisbremse: Verstöße weit über 50 %“
Warum nicht auf dem Titel?
Heftig! Und dass dann diese illegal überhöhten Mieten in den Mietenspiegel miteinfließen … Danke für diesen wirklich wichtigen Artikel.
Jedoch wundere ich mich sehr, weshalb dieses brennende Thema nicht die gesamte Titelseite einnimmt, sondern stattdessen kaputte Stuckteile. Gerne bringe ich nämlich gelesene Hefte zum „offenen Bücherregal“ in der Nähe, wo auch andere noch darin lesen können.
Isabel Pawelke per E-Mail
26.06.2023