Der Bauausschuss im Bundestag hat in einer öffentlichen Anhörung Expertinnen und Experten zum Recht auf Wohnungstausch befragt. Dabei wurde deutlich: Ein Hemmnis für ein solches Recht könnte vor allem in der Unzumutbarkeit für Vermieter liegen.
Die Linke hat die Bundesregierung aufgefordert, per Gesetz Mieterinnen und Mietern den Wohnungstausch zu ermöglichen. Vermieter:innen sollen grundsätzlich zur Zustimmung verpflichtet werden und könnten diese nur aus besonders triftigen Gründen verweigern.
Vorbild ist Österreich, wo der § 13 des dortigen Mietrechtsgesetzes ein solches Recht enthält. Allerdings wurde dies durch den Obersten Gerichtshof stark eingeschränkt. So müssen Tauschwillige nachweisen, dass sie sich intensiv um eine freie Wohnung bemüht haben, bevor sie das Recht auf Wohnungstausch in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund bezeichnete die Expertin Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Österreichs die derzeitige Situation als „totes Recht“, das in der jetzigen Form nicht als Vorlage für einen deutschen Gesetzentwurf dienen könne.
Dem Gedanken des Tauschrechts zustimmend, aber auch skeptisch äußerte sich Dr. Ulrike Hamann, die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Vor allem müsse es klare Bestimmungen geben, unter welchen Voraussetzungen ein Tausch möglich und wann ein Tausch für die Vermieterseite unzumutbar sein soll, um für Mieter:innen das Risiko eines Prozesses zu vermeiden.
In Bausch und Bogen lehnte hingegen Prof. Dr. Martin Häublein von der Universität Innsbruck die erzwungene Zustimmung ab, da eine Pflicht zu einem nicht gewollten Vertrag nicht mit der Verfassung vereinbar sei.
Schon jetzt böten einzelne Wohnungsunternehmen den Wohnungstausch auf freiwilliger Basis an, wie Carsten Herlitz vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. berichtete. Allerdings mit mäßigem Erfolg, bei 300.000 Wohnungen im Bestand habe es nur 80 Anfragen gegeben, und bisher keinen tatsächlich erfolgten Tausch.
Insgesamt erscheint nach der Anhörung ungewiss, ob und in welcher Form ein Recht auf Wohnungstausch geschaffen werden wird.
Stefan Klein
26.10.2023