Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Berichtigungen
In der Ausgabe 9/23 des MieterMagazins findet sich auf Seite 12 im Beitrag „Gebäudeenergiegesetz: Der Förderungsverzicht wird finanziell belohnt“ die Angabe „Mit einer Förderung von 30 Prozent können Vermieter:innen pro 10.000 Euro Kosten monatlich 700 Euro auf die Miete umlegen“. Heißen muss es richtig: “… jährlich 700 Euro …“.
In der Ausgabe 10/23, Seite 8, wird im Beitrag „Vonovia-Haus Usedomer Straße 15: Romantisches Flair mit Stützen“ eine Rechtsberaterin des Berliner Mietervereins zitiert. Ihr Name ist Cordula Graunke und nicht, wie geschrieben, Cornelia Graunke.
In der MM-Ausgabe 9/2023 wurde in der Titel-Geschichte „In den Fängen der Kapitalmarktregeln – Warum Wohnraum nicht an die Börse gehört“ auf Seite 15 unten rechts neben dem Bild des ehemaligen Deutsche-Wohnen-Chefs Michael Zahn ein Zitat aufgeführt, das nicht von ihm, sondern vom Vorstandsvorsitzenden der Vonovia, Rolf Buch, stammt.
Die Redaktion
Betr. MieterMagazin 9/2023, Seite 24, Birgit Leiß:
„10 Fragen zur Abmahnung. Die gelbe Karte im MIetverhältnis“
Fristlose Kündigung droht noch früher
In Bezug auf eine außerordentliche fristlose Kündigung ist Ihnen ein gerichtlich relevanter Fehler unterlaufen.
Laut 543 BGB kann fristlos gekündigt werden, „wer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht – und nicht erst bei einem Mietrückstand, bei dem “mehr als zwei Monatsmieten zusammengekommen“ sind, wie es bei Ihnen auf Seite 24 zu lesen ist. Auch kann fristlos gekündigt werden, wenn jemand „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist“, also bei einer noch geringeren Mietschuldhöhe.
Susanne Gerull per E-Mail
Die Erläuterungen von MieterMagazin-Leserin Susanne Gerull sind richtig. Die Redaktion
Mietermagazin 10/2023, Seite 14 ff, Birgit Leiß:
„Wann steht das Fernwärmenetz? Berlins langer Weg zum klimaneutralen Heizen“
Die Wasserwerke?
Sie schreiben auf Seite 17 im Kasten „So funktioniert Fernwärme“ in der mittleren Textspalte „… und die Berliner Wasserwerke …“. Habe ich diesen Satz – oder aber den gesamten Artikel – falsch verstanden???
Konrad Fromm per E-Mail
Sie haben alles richtig verstanden- die Angabe an der von Ihnen beschriebenen Stelle in der Infobox ist nicht korrekt : Das Berliner Fernwärmenetz wird nicht von den „Wasserwerken“, sondern vom Energieversorger Vattenfall betrieben – so wie es an anderer Stelle der Titel-Geschichte korrekt geschrieben wurde. Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Die Redaktion
23.10.2023