Der Senat hat mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen eine neue Kooperationsvereinbarung geschlossen. Für Mieter:innen ist sie eine „wesentliche Verschlechterung“, so der Berliner Mieterverein (BMV).
Nachdem zuletzt die Mieterhöhungen bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf ein Prozent im Jahr begrenzt waren und zudem bis Ende 2023 ein außerordentlicher Mietenstopp gilt, dürfen ab 2024 die Mieten jährlich in Summe für die Bestandsmietverträge um 2,9 Prozent steigen. Diese „moderaten Mieterhöhungen“, so Gesobau-Chef Jörg Franzen, seien „unerlässlich“, um Investitionen in Klimaschutz, Neubau und Bestandsentwicklung zu erlauben. Ursprünglich hatten die Unternehmen zur „Stärkung der Eigenwirtschaftlichkeit“ sogar fünf Prozent jährliche Mietanhebung gefordert.
Die Vereinbarung enthält ein „Leistbarkeitsversprechen“: Kein WBS-berechtigter Haushalt soll mehr als 27 Prozent seines Nettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen. Bisher lag die Grenze bei 30 Prozent. Nach wie vor bezieht sich diese Regel auf die Nettokaltmiete. Bezieht man Betriebs- und Heizkosten mit ein, wird den Menschen oftmals eine Wohnkostenbelastung von 40 Prozent zugemutet, bevor sie die bürokratische Härtefallregelung in Anspruch nehmen dürfen.
Beim BMV stoßen auch die aufgeweichten Vermietungsregeln auf Widerspruch. Zwar müssen die Unternehmen weiterhin 63 Prozent der freiwerdenden Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermieten, doch die Hälfte davon geht künftig an Haushalte mit mittleren Gehältern, für die die WBS-Einkommensgrenzen extra erhöht worden sind. Im Neubau wird der Anteil der Wohnungen für Haushalte in den bisherigen WBS-Einkommensgrenzen von 50 auf 30 Prozent reduziert. Für den frei zu vergebenden Neubau-Anteil dürfen künftig nicht nur 11, sondern 14 Euro pro Quadratmeter verlangt werden. Für den BMV ist das ein Skandal. „Damit tragen die Landeswohnungsunternehmen auch zu Steigerungen im Mietspiegel bei“, erklärt BMV-Geschäftsführerin Ulrike Hamann.
Der BMV fordert eine Erhöhung der WBS-Quote bei Neuvermietungen auf 75 Prozent, einen fünfjährigen Mietenstopp bei Neubauten und eine Absenkung der Modernisierungsumlage. Außerdem vermisst man eine soziale Regelung bei drohendem Wohnungsverlust und eine verbesserte Mitbestimmung der Mieterbeiräte. Das BMV-Fazit: Die Vereinbarung, die den Titel „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ trägt, „verdient ihren Namen nicht mehr“, so Ulrike Hamann.
Jens Sethmann
26.10.2023