Pressemitteilung Nr. 10/24
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die heute von der Bundesregierung angekündigte Verlängerung der Mietpreisbremse, drängt aber auf eine dringend notwendige Verschärfung und Stärkung der Bremse durch Sanktionen und eine bessere Handhabe. Gerade auf einem so angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin ist jeder Schutz gegen überhöhte Mieten notwendig. Die Angebotsmieten sind im letzten Jahr um rund 21% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mieter:innen müssen bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Durchschnitt mit rund 14€ pro Quadratmeter nettokalt rechnen, bei Neubauwohnungen liegen die Angebotsmieten deutlich darüber. Die Mietpreisbremse soll die Angebotsmieten eigentlich begrenzen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Doch die Realität sieht ganz anders aus. Viele Mieten sind trotz Mietpreisbremse überhöht, wie der BMV 2023 in einer Untersuchung aller Überprüfungsfälle feststellen musste. In 98% der durch den Berliner Mieterverein überprüften Fälle, waren die Mieten überhöht, in mehr als der Hälfte wurden sogar mehr als 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. „Weil der Verstoß gegen die im Gesetz geregelte Mietpreisbremse bisher keine Sanktionen nach sich zieht, ignorieren viele Vermieter die Vorgabe, versuchen die Mietpreisbremse zu umgehen und verlangen überhöhte Mieten. Gleichzeitig ist die Durchsetzung der Mietpreisbremse für Mieter:innen mit hohem Aufwand und rechtlichem Risiko verbunden, da Vermieter:innen oft die geforderten Auskünfte nicht zeitnah erteilen. Viele Mieter:innen scheuen die Anwendung der Mietpreisbremse aus Sorge vor Konsequenzen für das fortlaufende Mietverhältnis. „Ein weiteres Problem ist, dass die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse vereinbarten Mieten auch in den Mietspiegel einfließen können und wiederum zu einer Mietenspirale nach oben führen“ stellt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, fest.
„Jetzt besteht die Chance, bei der Mietpreisbremse nachzubessern und sie stark zu machen. Dafür gibt es drei wesentliche Stellschrauben: Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen sanktioniert werden, die Ausnahmen von der Mietpreisbremse müssen bis auf den Neubau gestrichen werden und schlussendlich müssen die Mieter:innen in der Durchsetzung ihres Rechts unterstützt werden, beispielsweise durch kommunale Überprüfungsstellen“, so Hamann-Onnertz.
10.04.2024
17.10.2024