Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass das möblierte Wohnen auf Zeit gegen den Milieuschutz verstößt. Andere Bezirke, in denen dieses Geschäftsmodell ebenfalls ein großes Ärgernis ist, schöpfen Hoffnung.
Das Gutachten, das durch Professor Dr. Jörg Beckmann „GGSC Rechtsanwälte“ erstellt wurde, werde derzeit ausgewertet, teilte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung dem MieterMagazin mit. Man wolle in den nächsten Wochen und Monaten die Handlungsempfehlungen konkret umsetzen, so Christoph Brzezinski (CDU). Bisher hatten die Bezirke unisono bestritten, dass mit den Mitteln des Erhaltungsrechts gegen die zunehmende Umwandlung normaler Mietwohnungen in teure möblierte Apartments vorgegangen werden kann.
In Neukölln reagiert man erfreut. „Ich hoffe, dass es den Bezirken gelingt, daraus ein rechtskonformes Verfahren zu entwickeln“, so der dortige Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Auch Mittes Stadtrat Ephraim Gothe (SPD) ist „dankbar“ für das Gutachten, fordert aber gleichzeitig eine Klarstellung im Baugesetzbuch durch den Gesetzgeber.
Friedrichshain-Kreuzberg hat vor einiger Zeit ebenfalls ein Gutachten erarbeiten lassen – mit gegenteiligem Ergebnis. Bei der Frage, ob es sich bei möbliertem Wohnen um eine Nutzungsänderung handelt oder nicht, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt: „Vieles spricht dafür, dass es eine ist.“ Mit Spannung wartet der Bezirk daher auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eine Eigentümerin hatte dort gegen die Untersagung der möblierten Vermietung durch den Bezirk Klage eingereicht.
Birgit Leiß
28.04.2024