In einer Kompromisslösung haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung auf die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 geeinigt. Der Berliner Mieterverein (BMV) und der Deutsche Mieterbund (DMB) fordern gleichzeitig eine Verschärfung der Regelung. Zudem stehen auch andere Mietrechtsverbesserungen noch immer aus.
Die Mietpreisbremse regelt, dass im Grundsatz beim Abschluss eines Mietvertrags die Miethöhe maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das Gesetz ist befristet gültig und wäre Ende 2025 ausgelaufen.
Im Streit um das Mietrecht und die Vorratsdatenspeicherung – zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben – haben sich SPD und FDP zwei Jahre lang gegenseitig blockiert.
In einem Kompromiss gab Justizminister Marco Buschmann (FDP) im April seinen Widerstand gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse auf. Der BMV begrüßt die Lösung, drängt aber auf eine notwendige Verschärfung und Stärkung der Mietpreisbremse. Es gibt zu viele Ausnahmen: Mieter:innen wird der praktische Umgang mit diesem Instrument als Mietpreisbegrenzung zu schwer gemacht, und Verstöße haben für Vermieter:innen keine Folgen. Durch die zahlreichen Schlupflöcher ist die Umgehung der Mietpreisbremse auf dem Berliner Wohnungsmarkt Alltag – sei es durch das Angebot möblierten Wohnraums, angeblich auf Zeit abgeschlossene Mietverhältnisse oder schlichte Missachtung der Vorschriften.
Enormer Mietanstieg trotz Preisbremse
Die Angebotsmieten stiegen mit oder trotz der gesetzlichen Regelung im letzten Jahr um 21 Prozent. „Jetzt besteht die Chance, bei der Mietpreisbremse nachzubessern und sie stark zu machen“, sagt BMV-Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz. An drei Stellschrauben gelte es zu drehen: Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssten sanktioniert werden, die Ausnahmen müssten bis auf den Neubau gestrichen werden und die Mieter:innen müssten bei der Durchsetzung ihres Rechts Unterstützung finden, zum Beispiel durch kommunale Überprüfungsstellen.
Der DMB nennt die jetzige Einigung „überfällig“ und mahnt zur Umsetzung der übrigen Vorhaben der Ampelkoalition: die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen und die Wohngemeinnützigkeit.
DMB: Ohne weitere Maßnahmen drohen soziale Verwerfungen
Auch die Grünen appellieren an FDP und SPD, die in etlichen Fragen weiter bestehende Blockade zu beenden. „Wir erwarten, dass nun auch die weiteren Maßnahmen zum Mieterschutz, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zügig umgesetzt werden“, sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge.
Angesichts der sich verschärfenden Wohnkostenkrise reicht das dem DMB aber nicht aus. „Wir brauchen jetzt weitere Reformen, darunter eine effektive Ahndung von Wuchermieten und eine Offensive für bezahlbares Bauen und Wohnen, ansonsten drohen massive soziale Verwerfungen“, befürchtet DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.
Jens Sethmann
Verlängert, verbessert, doch immer noch ungenügend
Bevor 2015 die Mietpreisbremse eingeführt wurde, gab es bei neuen Mietverträgen keine Miethöhenbeschränkung. Bislang wurde die Bremse zweimal leicht nachgebessert: Seit 2019 müssen Vermieter:innen die Gründe für eine mögliche Überschreitung der Zehn-Prozent-Grenze nennen, seit 2020 können Mieter:innen auch rückwirkend (bis zu zweieinhalb Jahre) zuviel gezahlte Miete zurückverlangen.
In Einzelfällen können sie so viel Geld sparen. Die allgemeine Mieten-Rallye konnte die Bremse jedoch nicht aufhalten. Das liegt an den von der Mieterseite von Anfang an kritisierten Ausnahmen: Die Mietpreisbremse greift nach wie vor nicht bei Neubauten ab 2014, nicht nach umfassender Modernisierung und nicht bei höherer Vormiete. Die Mietpreisbremse gilt nur in Orten, an denen die jeweilige Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt hat. Für Berlin ist das im gesamten Stadtgebiet der Fall.
js
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28.04.2024