Pressemitteilung 14/24
„Die hohe Belastung von Wohnraummietenden bei der Grundsteuer ist nicht länger hinnehmbar“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). „Der Senat hat mit der geplanten Änderung des Messzahlengesetzes die Möglichkeit, Gewerbegrundstücke höher und reine Mietwohngrundstücke sowie vermietete Eigentumswohnungen niedriger zu besteuern, und sollte das auch tun!“ Eine Benachteiligung von Gewerbetreibenden wäre damit nicht verbunden, erklärt Sebastian Bartels: „Anders als für Mietende, wirkt die Grundsteuer sich für Gewerbetreibende einkommensmindernd aus, da sie steuerlich absetzbar ist und damit die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer senkt.“ Der BMV appelliert an den Berliner Gesetzgeber, sich ein Beispiel an Sachsen und dem Saarland zu nehmen, die durch eine Verdoppelung der Messzahlen für das Nicht-Wohnen zugleich eine deutliche Absenkung der Grundsteuerbelastung für Mietwohnungen bewirken. Diese Grundsteuer macht oft den größten Posten in der Betriebskostenabrechnung aus: Auf Berlin bezogen, beträgt sie bei einer 100 m² großen Wohnung durchschnittlich 324 Euro im Jahr. Schon allein wegen dieser Kostenbelastung ist es für den BMV nicht nachvollziehbar, dass der vom Finanzsenator Stefan Evers angekündigte Härtefallfonds für selbstnutzende Eigentümer offenbar nicht auch Mieterinnen und Mieter zugutekommen soll.
Eine Absenkung der Grundsteuern für vermietete Wohnungen ist nach Ansicht des BMV auch deshalb geboten, weil die Grundsteuer eine systemfremde Kostenposition in der Betriebskostenabrechnung ist; sie knüpft an das Eigentum am Grundstück, nicht an dessen Nutzung. BMV-Geschäftsführer Bartels: „Schließlich sind ja auch nicht die Einkommens- und Körperschaftssteuer aus Vermietungseinkünften auf die Mieterschaft umlegbar.“ Die Grundsteuer müsste daher aus dem Katalog der Betriebskosten entfernt werden.
Zudem fordert der BMV den Senat auf, gemäß der ab Januar 2025 geltenden Ermächtigung in § 25 Absatz 5 Grundsteuergesetz einen besonderen Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke einzuführen (Grundsteuer C). „Mit einer deutlich höheren Baulückensteuer könnte der spekulative Handel mit Grundstücken eingedämmt werden,“ erwartet der BMV-Geschäftsführer und kritisiert: „Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke ist in Berlin derzeit eine reine Bagatellsteuer“. Sie beträgt derzeit durchschnittlich nur 480 Euro im Jahr bzw. 40 Euro monatlich. Diese steigt zwar im nächsten Jahr auf das fünffache, wird aber mit durchschnittlich 200 Euro monatlich bzw. 2.400 Euro pro Jahr aber immer noch weit unter Grenze liegen, ab der eine Lenkungswirkung erzielt werden kann. „Wir appellieren an den Bausenator, die Grundsteuer C einzuführen und hierfür in einem berlinweiten Kataster solche Grundstücke zu ermitteln, die unbebaut, aber baureif sind.“ Bei einem Überhang von rund 60.000 nicht umgesetzten Baugenehmigungen könnte damit ein erheblicher Druck ausgelöst werden, solche Grundstücke rasch zu bebauen. „Der Senat redet bei jeder Gelegenheit vom Bauen, sieht aber das enorme Potenzial der Baulücken nicht und verschenkt zugleich die Möglichkeit, durch diesen grundsteuerlichen Hebel zugleich die anderen Steuerpflichtigen zu entlasten, kritisiert der BMV-Geschäftsführer.
Zusammengefasst, fordert der BMV fordert im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform in Berlin:
- Der Senat sollte den Hebesatz für Nichtwohngebäude nach dem Vorbild von Sachsen und dem Saarland erhöhen, was sich wegen des Grundsatzes der Aufkommensneutralität zugleich dämpfend auf die Grundsteuerbelastung von Wohngebäuden auswirken würde.
- Der Senat sollte den Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke (sogenannte Grundsteuer C) massiv erhöhen, was erstens den spekulativen Handel mit Grundstücken eindämmen, zweitens den Druck zur Bebauung auslösen und drittens, in Verbindung mit der obigen Forderung zu 1., ebenfalls die anderen Steuerpflichtigen entlasten könnte.
- Der vom Senator für Finanzen angekündigte Härtefallfonds für selbstnutzende Eigentümer sollte auch für die rund 83% der Berlinerinnen und Berliner zur Verfügung stehen, die zur Miete wohnen und letztlich die hohe Grundsteuerlast zu tragen haben, solange diese in system- und gleichheitswidriger Weise jährlich auf sie abgewälzt wird.
- Das Land Berlin sollte sich, wie schon im Antrag aus dem Jahr 2019 (Bundesrats-Drucksache 434/19), erneut und stärker als bisher dafür einsetzen, dass die Grundsteuer durch Streichung aus dem Katalog der Betriebskosten in der Betriebskostenverordnung nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umlegbar ist, da diese eine rein persönliche Steuerschuld ist, die auf dem unvergänglichen Wert des Grundstücks und nicht auf dessen Nutzung beruht.
15.05.2024
17.10.2024