Der Senat schlägt die Pflöcke ein für die ab 2025 geltende neue Grundsteuer. Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert Entlastungen für die Mietenden.
In den letzten Monaten haben Haus- und Wohnungseigentümer:innen Bescheide über die neu ermittelten Grundsteuerwerte ihres Eigentums bekommen. Diese zum Stichtag 1. Januar 2022 erhobenen Werte sind deutlich höher als die bisher zugrundeliegenden Einheitswerte von 1964 (West) und 1936 (Ost). Wie hoch die darauf erhobene Grundsteuer künftig sein wird, hängt ab von der Grundsteuermesszahl, die das Bundesland festlegt, und vom Hebesatz der Kommune. In Berlin liegen beide Hebel in der Hand des Finanzsenators.
Das Land Berlin beabsichtigt, als Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke den Faktor 0,31 Promille des Grundsteuerwertes festzusetzen, für gewerbliche und ungenutzte Grundstücke 0,45 Promille. Den Hebesatz will Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) von 810 auf 470 Prozent absenken. Mit diesen Rechenfaktoren soll gewährleistet sein, dass das Berliner Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleibt, aber gerechter erhoben wird. „Berlin wird sich an der Reform der Grundsteuer nicht bereichern“, so Evers. „Wohnen darf in Berlin im Durchschnitt nicht teurer werden.“
Für Mieter:innen ist die Grundsteuer aber schon jetzt eine erhebliche Last, denn sie wird innerhalb der Betriebskosten auf sie abgewälzt. So fallen für eine 100-Quadratmeter-Wohnung im Durchschnitt 324 Euro im Jahr an. „Die hohe Belastung ist nicht länger hinnehmbar“, stellt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels fest. Er fordert, dass Berlin wie etwa Sachsen oder das Saarland für Nicht-Wohngrundstücke eine deutlich höhere Messzahl ansetzt und damit Senkungsspielräume für Wohngrundstücke schafft. Der vom Finanzsenator angekündigte Härtefallfonds für selbstnutzende Eigentümer:innen, die von der Grundsteuer überfordert sind, müsse auch Mieter:innen helfen, so der BMV. Zudem sollte Berlin die Möglichkeit nutzen, für unbebaute, aber baureife Grundstücke eine Grundsteuer C mit einem erheblich höheren Hebesatz zu erheben. „Der Senat redet bei jeder Gelegenheit vom Bauen, sieht aber das enorme Potenzial der Baulücken nicht und verschenkt zugleich die Möglichkeit, durch den grundsteuerlichen Hebel die anderen Steuerpflichtigen zu entlasten“, kritisiert Bartels.
Grundsätzlich fordert der BMV vom Bund, dass die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten bei Mietverhältnissen gänzlich gestrichen wird. Sie ist eine rein persönliche Steuerschuld, die auf dem unvergänglichen Wert des Grundstücks und nicht auf dessen Nutzung beruht, und müsste deshalb von den Eigentümer:innen selbst getragen werden.
Jens Sethmann
27.06.2024