Erstmals konnten Eigentümer den Milieuschutz erfolgreich gerichtlich angreifen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hob die Erhaltungsverordnung für Riehmers Hofgarten in Kreuzberg in einem Normenkontrollverfahren auf.
Das denkmalgeschützte Gründerzeitensemble mit 20 Wohngebäuden war 2020 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dem bereits bestehenden Erhaltungsgebiet Hornstraße zugeschlagen worden. 2015 hatte eine Untersuchung des Stadtplanungsbüros ASUM noch empfohlen, den Block nicht anzugliedern. Begründung: Eine Verdrängungsgefahr sei nur teilweise gegeben, weil fast die Hälfte der Wohnungen bereits in Eigentum umgewandelt worden ist. Ein Gutachten der Argus-Stern Beratungsgesellschaft von 2019 kam zu einem anderen Ergebnis und stellte ein hohes Aufwertungspotential durch energetische Sanierungen fest. Bei der Erweiterung stützte sich der Bezirk auf dieses Gutachten. Zwei Eigentümergesellschaften reichten daraufhin Klage ein. In seiner Entscheidung bezeichnete das OVG die Untersuchung aus dem Jahr 2019 als „nicht plausibel“, weil sie sich nicht mit den gegenteiligen Annahmen des Vorgutachtens auseinandergesetzt habe. „Hier hat das OVG einen formellen Fehler festgestellt – ob die Voraussetzungen für den Milieuschutz vorliegen oder nicht, wurde vom Gericht nicht geprüft“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Und was sagt das Bezirksamt zu dieser Schlappe? Es handele sich um einen besonders gelagerten Einzelfall, das sei auch in der mündlichen Verhandlung deutlich geworden, sagt ein Sprecher des Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung, Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Auswirkung der Entscheidung auf andere Erhaltungsverordnungen sei daher nicht zu erwarten. Der Bezirk führt im Erhaltungsgebiet Hornstraße bereits eine neue Gebietsuntersuchung durch, die auch den beklagten Block umfasst. Ende 2024 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Birgit Leiß
27.06.2024