Das Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, hilft Berlin seit drei Jahren dabei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Vor dem Auslaufen des befristeten Gesetzes mahnen drei Bezirke und der Berliner Mieterverein (BMV) eine Verlängerung an.
Im Juni 2021 hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Damit wurden nicht nur die Ausweisung von Bauland, die Nachverdichtung und die Dachaufstockung erleichtert. Die Städte können auch das Vorkaufsrecht zum Verkehrswert nutzen, Baugebote einfacher aussprechen, in einem „sektoralen Bebauungsplan“ den Bau von Sozialwohnungen vorschreiben und bei angespanntem Wohnungsmarkt die Eigentumsumwandlung weitgehend unterbinden. Das Gesetz läuft Ende 2025 aus. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung die Entfristung vereinbart, aber noch nichts in der Richtung unternommen.
Die Bilanz des Gesetzes ist gemischt. Das Vorkaufsrecht kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon seit November 2021 kaum noch ausgeübt werden. An Baugebote und sektorale Bebauungspläne hat sich bislang noch kein Berliner Bezirksamt herangewagt. Der Umwandlungvorbehalt ist jedoch ein großer Erfolg – wie der Rückgang die Umgewandlungszahlen zeigt.
Die Bezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte fordern nun, die Regelung so lange aufrecht zu erhalten, bis sich durch Neubau und andere Maßnahmen der Mietmarkt entspannt hat. Der BMV schließt sich dem an: „Das Umwandlungsverbot ist eines der wenigen Mittel, die der Bund den Kommunen an die Hand gegeben hat, um die massenhafte Verdrängung stadtweit einzudämmen“, sagt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. „Es wäre schlicht verrückt, diese Regelung Ende 2025 auslaufen zu lassen!“
Jens Sethmann
27.06.2024