Regelungen gegen zu hohe Mieten sind in den einschlägigen Gesetzbüchern vorhanden. Doch manche Vorschrift bleibt in der Praxis folgenlos. Damit sich dies ändert und Mieter:innen besser vor Wuchermieten geschützt werden, hat der Deutsche Mieterbund ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Mietwucher ist ein Problem, auch und gerade in Berlin. Obwohl es verboten ist, mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu fordern, halten sich einige Vermieter:innen nicht daran und verlangen deutlich mehr von ihren Mieter:innen.
Die vom Gesetz vorgesehene Geldbuße von bis zu 50.000 Euro brauchen sie meist nicht zu fürchten. Denn verfolgt werden kann der Mietwucher nur, wenn er laut § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) unter „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ erfolgt. Um dies zu beweisen, müssen Mieter:innen alle Nachweise der vorherigen vergeblichen Wohnungssuchen lückenlos vorlegen können. Dies gelingt in den allerwenigsten Fällen, so dass viele Mieter:innen gar nicht erst versuchen, gegen die überhöhte Miete gerichtlich vorzugehen. Das Problem ist in allen Bundesländern drängend, und darum hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf den Nachweis, dass eine Mangellage ausgenutzt wird, verzichtet. Doch Bundesjustizminister Buschmann (FDP) schiebt den Entwurf mit Bedenken vor sich her, der Vorschlag sei nicht verfassungskonform. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) unter dem Titel „Reformperspektiven für das Verbot der Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch“ ein von dem Juristen Professor Dr. Kilian Wegner erstelltes wissenschaftliches Gutachten vorgestellt.
Es soll aufzeigen, wie ein effektives Verbot der Mietpreisüberhöhung gestaltet werden kann und welche gesetzlichen Vorschriften dazu erforderlich sind. Nach aufwendiger Prüfung auf 47 Seiten gelangt der Gutachter zu einem eindeutigen Fazit: „Der vom Bundesrat erstmals im Jahr 2019 und nochmals im Jahr 2022 vorgelegte Gesetzentwurf für eine Reform des § 5 WiStG ist verfassungskonform und unterliegt auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.“ Dem für das Gesetz zuständigen Deutschen Bundestag gibt er abschließend an die Hand: „Ob der Gesetzgeber den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf verabschieden will, ist damit eine allein unter wirtschafts- und sozialpolitischen Aspekten zu treffende Entscheidung.“ Der Ball liegt also beim Justizminister, nun endlich dem Mietwucher etwas entgegenzusetzen.
Stefan Klein
27.06.2024