Gibt es auf dem Grundstück lediglich Fahrradständer zum Einschieben des Vorderrads, liegt unabhängig von der Anzahl solcher Abstellmöglichkeiten kein wohnwerterhöhendes Merkmal vor.
AG Wedding vom 19.7.2022 – 7 C 573/21 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
28.06.2024