Gerichte sind befugt, ihre Überzeugung von der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete auf der Grundlage eines ordnungsgemäß aufgestellten (auch einfachen) Mietspiegels zu gewinnen. Sie sind insoweit nicht verpflichtet, auf Antrag einer Partei ein Sachverständigengutachten zur Miethöhe einzuholen.
LG Berlin vom 31.10.2022 – 65 S 113/22 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
28.06.2024