Pressemitteilung Nr. 25/24
Der Senat von Berlin hat am 23.7.24 die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ umbenannt und das Gesetz zu ihrer Errichtung geändert. Der Beschluss liegt jetzt dem Abgeordnetenhaus vor. „Was wie eine harmlose Umbenennung aussieht, ist jedoch die Zweckentfremdung der Ergebnisse des Mietenvolksentscheids 2015, mit dem die Berliner:innen mehr Kontrolle über ihre Wohnungsunternehmen wollten “ kritisiert Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) war ein Instrument der Mietenbewegung, das durch den Berliner Mietenvolksentscheid entstanden war. Der Mietenvolksentscheid hatte 2015 das Ziel, die Berliner Landeswohnungsunternehmen (LWU), die als Aktienunternehmen oder GmbH gewinnorientiert wirtschaften müssen, in Anstalten öffentlichen Rechts umzuwandeln. Dadurch hätten sie gemeinwohlorientiert wirtschaften und auch mehr Mitbestimmung ermöglichen können. Dieses Ziel wurde von der damaligen Regierung abgeblockt, indem EU-wettbewerbsrechtliche Fragen aufgeworfen wurden und die Verfassungstauglichkeit des Gesetzes vom Mietenvolksentscheid in Frage gestellt wurde. Daraufhin hatte die Initiative mit der Regierung ein Kompromiss-Gesetz ausgehandelt: das Wohnraumversorgungsgesetz. Ein Teil dieses Artikelgesetzes war die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts, mit der Aufgabe, „politische Leitlinien in Bezug auf die Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben.“ Ein paar Jahre lang hat die 2016 errichtete WVB, die von der Senatsverwaltung nur despektierlich „die Anstalt“ genannt wurde, gegen erhebliche Widerstände gearbeitet. Durch die Verhandlung einer Kooperationsvereinbarung wurde die soziale Wohnraumversorgung für die LWU an klare Kriterien gebunden und durch die Herausgabe von Berichten zur wirtschaftlichen Lage und zur Einhaltung der Kooperationsvereinbarung Transparenz in die Arbeit der Berliner Wohnungsunternehmen gebracht. Diese Aufgabe wurde der WVB weggenommen. Damit fehlen Transparenz und eine soziale Ausrichtung der Landeswohnungsunternehmen in Berlin. Ein weiterer Volksentscheid der Mietenbewegung wird hier missachtet.
„Zu begrüßen ist nichtsdestotrotz, dass die neue Institution jetzt Aufgaben des Mieterschutzes übernehmen soll. Diese waren bis zur letzten Regierung noch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit einer eigenen Staatssekretärin angesiedelt. Das hätte auch durch eine Erweiterung des Auftrages der WVB gelöst werden können, ohne dass die bisherigen Aufgaben abgeschafft werden. Sie konnte diese oft nicht erfüllen, weil sie keine Befugnisse gegenüber den LWU hatte. Ob die neue Institution nun mit mehr Macht ausgestattet ist und wie gewährleistet werden kann, dass sie ‚Sicheres Wohnen‘ und den Schutz der Mieter:innen bietet, wir die Zukunft zeigen“ urteilt Hamann-Onnertz.
24.07.2024
17.10.2024