Die Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus war beschlossene Sache. Doch der vom Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Gesetzentwurf verschlechtert das ohnehin malade Instrument noch mehr.
Buschmann fügt seiner Serie mieterfeindlicher Entscheidungen ein weiteres Kapitel hinzu. Nach der sturen Weigerung, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 auf 11 Prozent abzusenken, das Vorkaufsrecht im Milieuschutz wiederherzustellen und das Wirtschaftsstrafrecht wieder gegen Mietwucher nutzbar zu machen, hat er sich im April zwar die Verlängerung der zeitlich auslaufenden Mietpreisbremse abhandeln lassen. Doch sein dafür vorgelegter Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie.
Denn der enthalte „absolut keinen Impuls zur Beseitigung der bekannten Mängel der Mietpreisbremse“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Das Justizministerium hat sogar noch überraschende neue Schikanen eingebaut. So soll in den Stadtstaaten die offizielle Erklärung eines angespannten Wohnungsmarktes – eine Voraussetzung für die Mietpreisbremse – nicht mehr für die gesamte Stadt abgegeben werden, sondern für jeden einzelnen Stadtbezirk. Eine sachliche Rechtfertigung für diese konfliktträchtige Verkomplizierung gibt es nicht. „Das kann nur als Angriff auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse verstanden werden“, so Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Auch die Mietervereine aus Hamburg und Bremen protestieren. „Die Neuregelung würde aller Voraussicht nach das Ende der Mietpreisbremse in den Stadtstaaten bedeuten“, warnt Siebenkotten.
Außerdem dürfen nach Buschmanns Entwurf die Länder ab 2026 nur noch Mietpreisbremsenverordnungen beschließen, die höchstens bis Ende 2028 gelten. Die maximale Laufzeit würde also von derzeit fünf auf drei Jahre verkürzt.
Jens Sethmann
28.08.2024