Für welche TV-Empfangsart entscheiden sich Mieter:innen, nachdem Vermieter:innen die Kosten fürs Kabel-Fernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen können? Das wollte eine im September veröffentlichte, repräsentative Online-Umfrage wissen.
Mit dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben 31 Prozent der Befragten einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter geschlossen, 17 Prozent die TV-Empfangsart gewechselt und 16 Prozent entschieden, kein Live-TV mehr zu schauen. Immerhin 30 Prozent sind bisher nicht aktiv geworden – von ihnen wiederum gaben ein knappes Drittel an, der Vermieter oder die Vermieterin habe sich gekümmert. 19 Prozent empfingen ihr Fernsehprogramm bereits vorher auf andere Art und immerhin 12 Prozent äußerten, sie hätten von der Änderung noch nichts gehört. Was aufhorchen lässt: Ganze 32 Prozent waren ohne gültigen Vertrag. Laut TV-Streaming-Anbieter Zattoo, in dessen Auftrag das Marktforschungsinstitut YouGov die Umfrage durchgeführt hat, ist das „umgerechnet (…) fast jeder zehnte vom Wegfall der Vermieterumlage Betroffene, zusammen fast eine Million Miethaushalte“.
Der Kabelanbieter Vodafone interpretiert die Ergebnisse allerdings anders. Das Unternehmen verweist darauf, dass viele Eigentümer:innen sogenannte Mehrnutzerverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hätten, über die sie den Mieter:innen kostenlos das Kabelangebot zur Verfügung stellen.
Genau hinzuschauen, lohnt sich in jedem Fall: Die Verbraucherzentrale warnt davor, Kabelfernsehen ohne gültigen Vertrag zu nutzen: „Damit kann man sich schadenersatzpflichtig machen“, so die Expert:innen.
Katharina Buri
Die Bundesnetzagentur hat die wichtigsten Informationen rund um das Ende des Nebenkostenprivilegs und dazu, was Mieter:innen jetzt tun sollten, zusammengestellt:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Nebenkostenprivileg/artikel.htm
25.09.2024