Im Streit der Mieter:innen gegen hohe Heizkostennachzahlungen im Zentrum Kreuzberg ging man ungewöhnliche Wege. Doch die Behörde erklärt sich für nicht zuständig.
Schon seit Langem herrscht bei den Mieter:innen Unmut über die Heizkostenrechnungen im Zentrum Kreuzberg. Der Hintergrund: Zwischen dem privaten Voreigentümer des Gebäudes und dem Wärmelieferanten, heute GASAG Solution Plus, wurde 2009 ein 10-Jahres-Vertrag über ein sogenanntes Wärmecontracting abgeschlossen. Bei dieser Art von Verträgen beliefert ein Dritter das Wohnungsunternehmen mit einem Komplettangebot für die Wärmeversorgung. Der erstellt dafür eine Gesamtrechnung, die vom Wohnungsunternehmen auf die Mieter umgelegt wird.
Durch intransparente Verträge und eine selbst für Experten nur schwer nachvollziehbare Berechnung des Energiepreises sind diese Umlagen für die Mieter:innen völlig intransparent und meist deutlich überhöht gegenüber vergleichbaren Angeboten. So liegt der Fall nach Einschätzung des Mieterrats auch beim Kreuzberger Zentrum. Das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag hat das Gebäude Ende 2018 vom privaten Voreigentümer gekauft. Im selben Jahr lief der Wärmelieferungsvertrag aus. Nach eigenen Angaben hat die Gewobag den Vertrag dann mit zwei Folge-Vereinbarungen fortgeführt, ohne die Verträge neu auszuschreiben. Hierin sieht der Mieterrat einen Verstoß gegen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach das Wohnungsunternehmen als öffentlicher Anbieter zur Ausschreibung verpflichtet gewesen wäre, und reichte Beschwerde bei der Landeskartellbehörde (LKB) ein. Doch diese erklärte sich nun für nicht zuständig. In dem Ablehnungsschreiben, das dem MieterMagazin vorliegt, heißt es: „Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (bei der das Landeskartellamt angesiedelt ist, Anmerkung d. Red.) auf ministerielle und gesamtstädtische Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts beschränkt.“ Es wird auf andere Stellen verwiesen, wie die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie den Rechnungshof. Dirk Cieslak, ein Sprecher des „AK Nebenkosten“ im Mieterrat des Zentrum Kreuzberg, sagt hierzu. „Wir haben die Beschwerde eingereicht, um auf allen Ebenen vorzugehen. Der Rechnungshof hilft uns nicht weiter: Er nimmt Hinweise entgegen, ist aber autonom und entscheidet frei, was er prüft und was nicht. Auskünfte über Prüfergebnisse werden in der Regel nicht gegeben, sondern nur im Jahresbericht veröffentlicht.“ Welche Schritte man nun unternimmt, werde man beraten.
Stefan Klein
25.09.2024