Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemüht sich die Schufa, ihre Berechnungen zur Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen transparenter anzubieten. Derweil verklagt die Verbraucherzentrale die Schufa wegen irreführender Angaben zur kostenlosen Datenauskunft.
Die Schufa, Marktführerin unter den deutschen Auskunfteien, wurde im Dezember 2023 vom EuGH angemahnt: Das automatisierte Scoring – also die Berechnung der Bonität nach einem geheimen Algorithmus – darf nicht maßgeblich dafür sein, ob jemand einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder eine Mietwohnung bekommt. Das Unternehmen wies die Anschuldigung zurück, präsentierte aber im Mai eine „neue Score-Generation“, mit der die Bonitätsprüfung „noch verständlicher“ werden soll.
In Zukunft soll es nicht mehr unterschiedliche Scores für die Unternehmen verschiedener Branchen und die Verbraucher:innen geben, sondern nur noch einen Score für alle. Banken, Vermietungsunternehmen und den bewerteten Personen werden die gleichen Auskünfte vorgelegt.
Die Berechnung soll nachvollziehbarer werden, weil Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Faktoren – etwa Zahl der Ratenkäufe, Kreditkartennutzung, Kontowechsel und Umzüge – nicht mehr berücksichtigt werden. Das soll „Menschen dabei helfen, bessere Finanzentscheidungen zu treffen“, indem sie „leicht nachvollziehen können, wie sich einzelne Handlungen auf ihren Score auswirken“, so die Schufa. Die Vorstellung, dass jemand seine Schufa-Werte zu Rate zieht, um zu entscheiden, ob er sich eine Waschmaschine auf Raten kaufen soll oder dies lieber lässt, um sich für eine bevorstehende Wohnungssuche nicht den Score zu verschlechtern, scheint indessen etwas weltfremd, um nicht zu sagen: an den Haaren herbeigezogen.
Die Neuerung soll im vierten Quartal eingeführt werden. Wohnungssuchende möchte die Schufa weiterhin dazu verleiten, statt der kostenlosen „Datenkopie“ die „BonitätsAuskunft“ für 29,95 Euro zu kaufen. Die Schufa bezeichnet die kostenpflichtige Auskunft als „anerkannten Bonitätsnachweis für Vermieter“ und rät bei der kostenlosen Datenkopie von einer Weitergabe an Dritte ab. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hält das für irreführend und hat eine Unterlassungsklage eingereicht.
Jens Sethmann
25.09.2024