Nicht nur die eigene mietrechtliche Auseinandersetzung führt mitunter zu einem Besuch bei Gericht. Manche Menschen wollen aus reinem Interesse einer Verhandlung beiwohnen, wieder andere möchten mit ihrer Präsenz Betroffene von Zwangsräumungen oder Eigenbedarfskündigungen ihre Solidarität zeigen. Was ist zu beachten, damit die Türen des Gerichts nicht verschlossen bleiben?
Grundsätzlich gilt: Verhandlungen an Zivilgerichten sind, von Ausnahmen abgesehen, öffentlich. Auch ohne Vorladung und ohne am Prozess beteiligt zu sein, kann man einfach hingehen und zuhören. Das gilt für alle Gerichte, die mit Mietstreitigkeiten befasst sind, also die Amtsgerichte, das Landgericht und das Kammergericht.
Es kommt vor, dass die Richterin oder der Richter die Gäste nach dem Grund ihres Kommens fragt. Doch das ist reine Neugier. Man muss darauf nicht antworten oder kann ganz allgemein ein Interesse an Mietrechtsprozessen angeben. Das Filmen und Fotografieren ist übrigens während der Verhandlung und im gesamten Gebäude strikt untersagt.
Unbedingt an Pass oder Ausweis denken
Doch bevor man im Sitzungssaal Platz nehmen kann, muss man sich einer Zugangskontrolle ähnlich wie am Flughafen unterziehen. Alle Berliner Gerichte haben ihre Sicherheitsmaßnahmen in der letzten Zeit verschärft. Nur Anwälte und Anwältinnen sowie das Gerichtspersonal sind von den Einlasskontrollen ausgenommen. Alle anderen müssen ihr Gepäck durchleuchten und die Handtasche durchsuchen lassen. Je nach Andrang können sich längere Schlangen bilden, daher sollte unbedingt genug Zeit eingeplant werden. Ganz wichtig: den Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen. Die Vorladung allein, etwa wenn man als Zeugin oder Zeuge geladen ist, reicht nicht. „Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlung missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden“, heißt es in den Besucherinformationen sämtlicher Gerichte.
Man mag es kaum glauben, aber Jahr für Jahr kommen Tausende Menschen auf die Idee, Messer, Pfeffersprays, Sägen, Feuerwerkskörper und ähnliche Dinge zum Gericht mitzubringen. Sogar Scheren sind ausdrücklich verboten. Das gleiche gilt für Drogen – auch für geringe Mengen an Cannabis, die ansonsten seit einiger Zeit erlaubt sind. Darüber hinaus können Richter:innen bei einer besonderen Gefährdung für einzelne Termine weitergehende Anordnungen treffen, so dass zum Beispiel auch keine Trillerpfeifen mit hineingenommen werden dürfen, um die Verhandlung nicht zu stören, erklärt Paula Riester, Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte. Sie empfiehlt, sich vor einem Gerichtsbesuch auf der jeweiligen Internetseite über die Einlasskontrollen zu informieren.
Doch wie erfährt man überhaupt, wo eine interessante Verhandlung läuft? Informationen zu Terminen würden vorab nicht veröffentlicht, erklärt die Pressesprecherin. Wenn man das Aktenzeichen hat, könne man versuchen, den Termin telefonisch beim jeweiligen Gericht zu erfragen. „Ich kann Ihnen aber nicht garantieren, dass man jemanden erreicht“, so Paula Riester.
Birgit Leiß
Justitias Schmuckstücke
In Berlin gibt es eine ganze Reihe von prächtigen Gerichtsgebäuden aus der Kaiserzeit – richtige Justizpaläste eben. Ein solches architektonisches Kleinod ist beispielsweise das Amtsgericht Wedding, das von 1901 bis 1906 im neugotischen Stil erbaut wurde. Das mit viel preußischem Prunk ausgestattete Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstraße lohnt ebenfalls einen Besuch. Reichlich Fotomotive bietet auch das so genannte Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße (genutzt von Abteilungen des Amtsgerichts Tiergarten sowie des Landgerichts). Mit seinen Deckengewölben, dem prächtigen Eingangsportal und den vielen allegorischen Figuren ist der neobarocke Bau ein echter Hingucker.
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Informationen zu allen Berliner Gerichten
25.09.2024