Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Sie können Ihren Leserbrief auf www.berliner-mieterverein.de/mietermagazin/leserbriefschreiben.htm eingeben oder per Post an den Berliner Mieterverein, Redaktion MieterMagazin, Spichernstraße 1, 10777 Berlin schicken.
Betr.: MieterMagazin 7+8/2024; Seite 6, Birgit Leiß: „Balkonsolaranlagen im Test – Schwachstelle Wechselrichter“
Probleme bei billigen Produkten
Gleichspannung in eine runde, also rein sinusförmige, Spannung umzuwandeln, ist dank moderner Halbleitertechnik möglich, aber recht aufwendig. Billige Wechselrichter liefern eine relativ eckige Spannung, die dann zu den genannten Störungen führen kann.
Das CE-Kennzeichen ist kein Nachweis einer geprüften Qualität (wie GS oder VDE), sondern eine Erklärung des Herstellers, dass er sich an die technischen Regeln gehalten hat. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber und gegebenenfalls eine Prüfung der Anlage halte ich daher für angemessen. Eine 800-Watt-Solaranlage (vier Quadratmeter) wiegt circa 50 kg. Beim angestrebten Winkel von 30 bis 40 Grad können erhebliche Windlasten auftreten. Die Befestigung sollte daher durch Fachleute (zum Beispiel Dachdecker) zumindest geprüft werden.
T. Drüner/Berlin
Betr.: MieterMagazin 5/2024, Seite 15, Birgit Leiß: „Angerburger Allee – Rebellion in Westend“
Zwei unterschiedliche Schuhe?
In Ihrem Beitrag wird behauptet, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband „eine Sammelklage eingereicht hat“. Soweit meine laienhaften juristischen Kenntnisse gehen, exisitiert so etwas nicht im deutschen Recht. Was es dagegen seit ein paar Jahren gibt, ist eine Musterfeststellungsklage. Dieses Mittel wurde seinerzeit wegen der widerrechtlich eingesetzten Software bei VW/Audi kreiert.
Michael Riese/Berlin
Die Musterfeststellungsklage ist 2018 eingeführt worden. Sie ermöglicht, ein Urteil über die Unzulässigkeit bestimmter Klauseln von Unternehmen zu erwirken. Ist ein solches Feststellungsurteil ergangen, muss allerdings jeder Betroffene etwaige Schadenersatzansprüche einklagen. Dieser Nachteil wurde nun mit der 2023 eingeführten Sammelklage beseitigt. Endet diese erfolgreich, können Verbraucher:innen direkt eine Entschädigung einfordern.
Die Redaktion
26.09.2024