Pressemitteilung Nr. 30/24
Auch wenn Finanzsenator Evers die hunderte Millionen Euro, die dem Land durch den Sharedeal verloren gegangen sind, dringend benötigt hätte: Sharedeals können nur durch den Bundesgesetzgeber reguliert werden. „Die Finanzverwaltung sollte daher prüfen, ob und wenn ja, wie der Einnahmeausfall durch höhere Steuersätze für die betroffenen Unternehmensgeschäfte oder Grundstücke sowie durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer abzufedern ist“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Denn schließlich geht es bei Sharedeals darum, nicht nur die Unternehmensanteile zu erwerben, sondern dadurch mittelbar auch Verfügungsgewalt über die den Geschäften zugrundeliegenden Grundstücke zu erlangen. Während der Finanzsenator eine Haushaltssperre verhängt, spart Vonovia durch diesen Deal Millionen. Müsste Vonovia die Steuern zahlen, wäre ein Viertel des Haushaltslochs abgedeckt.
Der BMV sieht dringenden Handlungsbedarf zum Verbot von Sharedeals.
Auch Berlin muss alle Möglichkeiten nutzen, um Geschäfte mit Unternehmensanteilen zu besteuern. Sonst wird der Landeshaushalt auch künftig um Millionen geprellt. Denn für die Berliner Mieterinnen und Mieter sind solche Sharedeals fatal. Sie führen niemals zu einer Verbesserung von Dienstleistungen; der Kostendruck durch solche milliardenschweren Geschäfte drängt die Konzerne zu flächendeckenden Mieterhöhungen in den Beständen sowie zu Einsparungen, zum Beispiel bei Instandhaltungen.
Wir fordern den Bund auf, die Mieter:innen von Vonovia & Co zu schützen, indem endlich das unsoziale Geschäft mit Sharedeals verboten wird.
10.10.2024
17.10.2024