Neukölln hat neue Leitlinien für Baugenehmigungen beschlossen. Mikroapartments und ähnlichen fragwürdigen Wohnmodellen sagt der Bezirk den Kampf an.
Mini-Wohnungen, Serviced Apartments und Co-Living-Modelle überschwemmen seit Jahren Berlin. Solche Bauprojekte sind für Investoren äußerst lukrativ, entlasten den Wohnungsmarkt jedoch kaum. An der Nachfrage nach regulären Mietverhältnissen gehen diese Angebote vorbei.
Mit neuen Leitlinien will Neukölln das Phänomen eindämmen. Bei Wohnungsbauvorhaben in Baulücken, bei Aufstockungen oder Dachgeschossausbauten werden Mikroapartments und Co-Living-Modelle zukünftig nicht mehr genehmigt. Der Hebel ist der Baunutzungsplan: Dieses 1960 für West-Berlin festgelegte Dokument erlaubt nur eine sehr geringe Baudichte, die bei einem Bauvorhaben zur Nachverdichtung in aller Regel überschritten wird. Daher brauchen Investoren eine Befreiung. Das Bauamt kann diese Befreiung an Bedingungen knüpfen.
Das tut Neukölln schon seit 2020: Bei Bauvorhaben mit über 1000 Quadratmeter Geschossfläche müssen 30 Prozent Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet werden. Nach anfänglicher Skepsis wird das mittlerweile von den Bauwilligen akzeptiert. Bis Oktober 2023 sind so in Neukölln immerhin 151 zusätzliche Sozialwohnungen entstanden. Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf sprechen ähnliche Auflagen aus. Die anderen Bezirke nutzen diese Möglichkeit nicht.
Mit seinen nunmehr neuen Leitlinien fordert der Bezirk Neukölln auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Stadtnatur. „Damit ermöglichen wir bezahlbaren und gesunden Wohnraum, ohne andere Aspekte, wie die Klimakrise, aus dem Blick zu verlieren“, sagt Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne). „Mir ist wichtig, dass hier echte Wohnungen entstehen und keine teuren Mikroapartments.“
Jens Sethmann
29.10.2024