MieterMagazin: Welche Erwartungen haben Sie nach der kürzlichen Landtagswahl in Brandenburg an die nächste Landesregierung hinsichtlich ihrer Mietenpolitik?
Matthias Blunert: Die Landesregierung hatte bislang die Belange der Brandenburger Mieterinnen und Mieter nicht ausreichend im Blick. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Nachbesserungsbedarf. Zwar ist ein großer Teil der Regelungen zum Mietrecht Sache des Bundes. Über den Bundesrat, die Ländervertretung im Bund, hat die Brandenburger Landesregierung aber die Möglichkeit, Mehrheiten für die Änderung von Bundesgesetzen im Interesse der Mieterinnen und Mieter herbeizuführen – und sollte dieses Instrument auch rege nutzen.
MieterMagazin: Welche konkreten Forderungen haben Sie im Land?
Matthias Blunert: Wir haben unter anderem die Forderung nach einer generellen Anwendung der Mietpreisbremse auf alle Gemeinden Brandenburgs. Außerdem wollen wir eine generelle Anwendung der Kappungsgrenze von 15 Prozent auf alle Gemeinden Brandenburgs – Vermieterinnen und Vermieter dürften die Miete dann innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Mieten der kommunalen Wohnungsunternehmen sollten bei höchstens 30 Prozent des Einkommens eines jeden Mieters oder einer jeden Mieterin gedeckelt werden. Wir wollen außerdem eine landesgesetzliche Sozialbindung von Wohnraum im Wohnungsbestand und fordern ein Verbot des Wohnraumleerstands.
MieterMagazin: Wofür sollte die Landesregierung sich im Bund einsetzen?
Matthias Blunert: Zum einen für die ersatzlose Abschaffung der bestehenden und der geplanten Modernisierungsumlage. Modernisierungen kommen in erster Linie dem Vermieter oder der Vermieterin zugute! Außerdem sollte aus unserer Sicht die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten gestrichen werden. Denn sie zählt nicht zur laufenden Bewirtschaftung einer Mietwohnung. Und schließlich wollen wir die Gleichbehandlung der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses mit der fristlosen Kündigung. Denn eine ordentliche Kündigung kann man nicht dadurch verhindern, dass innerhalb von zwei Monaten der Mietrückstand ausgeglichen wird.
Interview: Katharina Buri
www.mieterbund-brandenburg.de
24.10.2024