Mit der Änderung des Baugesetzbuches plant die Bundesregierung einige Verbesserungen. Die seit Jahren verzweifelt geforderte Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten verweigert sie aber.
Wieder einmal hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegen Bauministerin Klara Geywitz (SPD) durchgesetzt. Der Entwurf für die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) lässt die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten vermissen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende 2021 den Städten das Recht nahm, spekulative Verkäufe von Mietshäusern zu verhindern, indem sie selbst die betreffenden Gebäude kaufen, wurde eine BauGB-Änderung zur Absicherung dieses Vorkaufsrecht gefordert – nicht nur von Mieter- und Sozialverbänden, den Linken im Bundestag, der Mehrheit im Bundesrat und 15 Landesbauminister:innen, sondern auch von den Regierungsparteien SPD und Grünen sowie von der Bauministerin.
„Das Bauministerium konnte offenbar seine eigenen Vorschläge nicht in der Novelle des Baugesetzbuchs unterbringen“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB). Er sieht darin „einen weiteren erzwungenen Kniefall vor dem kleinsten Koalitionspartner FDP“. Der DMB fordert jetzt eine Nachbesserung des Gesetzes. Auch die Linken-Wohnungspolitikerin Caren Lay betont: „Damit Wohnen bezahlbar und die Städte sozial bleiben, brauchen wir dringend ein starkes kommunales Vorkaufsrecht.“
Der DMB begrüßt, dass das Vorkaufsrecht dem Gesetzentwurf zufolge auch bei Share Deals angewandt werden kann – also dann, wenn nicht Grundstücke und Häuser, sondern Anteile an Wohnungsunternehmen den Besitzer wechseln, was für Käufer mit satten Steuereinsparungen einhergeht. Da das Vorkaufsrecht aber grundsätzlich sehr eingeschränkt bleibt, ist der Nutzen fraglich.
Die 2021 eingeführte, sehr erfolgreiche Regelung, dass auf angespannten Wohnungsmärkten Mietwohnungen nur ausnahmsweise in Eigentum umgewandelt werden dürfen, soll nur bis Ende 2027 verlängert werden. In Berlin kam das mieterverdrängende Umwandlungsgeschäft dadurch fast vollständig zum Erliegen. „Die Ampelkoalitionäre sollten sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag halten und die Umwandlung von Mietwohnungen dauerhaft beschränken“, fordert DMB-Präsident Siebenkotten.
Um den Wohnungsmangel zu bekämpfen, können künftig auch Dachaufstockungen genehmigt werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste. In Stadtzentren, die als Kerngebiet ausgewiesen sind, kann auch das Wohnen erlaubt werden. Klara Geywitz will mit der BauGB-Änderung vor allem das Bauen beschleunigen: „Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer und moderner. Das spart Zeit und Kosten“, verspricht sie.
Jens Sethmann
29.10.2024