Ab sofort kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) digital beantragt werden. Das erspart den Gang zum notorisch überlasteten Bürgeramt beziehungsweise das Einschicken der Unterlagen. Zudem soll sich die Wartezeit auf den für den Bezug einer Sozialwohnung wichtigen Schein verkürzen.
Denn für die Bearbeiter fällt weg, dass die wie im vergangen Jahr rund 72500 WBS-Anträge per Hand eingegeben und fehlende Unterlagen beim Antragsteller schriftlich angefordert werden müssen. Denn der gibt jetzt die Daten an seinem Computer ein und wird auch gleich darauf hingewiesen, welche Unterlagen und Nachweise hochgeladen werden müssen, damit der Antrag vollständig ist.
Auch die Beantragung einer Einkommensbescheinigung (EBK) geht nun online. Sie muss von Mieterinnen und Mietern, die in einer mit Mitteln der Wohnraumförderungsbestimmungen 2015 geförderten Wohnung leben, in bestimmten Abständen vorgelegt werden. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wird für den Bezug mancher Wohnungen ebenfalls eine solche Bescheinigung verlangt.
bl
Für den WBS:
service.berlin.de/dienstleistung/120671
Für die EKB:
service.berlin.de/dienstleistung/326824
29.10.2024