Im Juni 2024 gab Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler bekannt, dass seine Verwaltung vier Bezirke bei Musterverfahren gegen Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz unterstützen werde. Was ist daraus geworden?
Bis Juni hatten sich Vertreter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg zweimal mit der Senatsverwaltung getroffen. Sie sollten sich, so die Pressestelle des Stadtentwicklungssenators auf Anfrage des MieterMagazins, „über die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen austauschen“.
Im zweiten Schritt sollte dann das AG Mietpreisüberhöhung genannte Gremium die zuständigen Fachbereiche der Bezirke in die Lage versetzen, die Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) wirksam zu ahnden“, teilte die Pressestelle weiter mit. Zusätzlich – so hieß es weiter – stelle der Senat ab dem Frühjahr ein spezielles Datenverarbeitungs-Modul zur Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen bereit. Dieses Modul erlaubt eine automatisierte Fertigung von Schreiben und Bescheiden, das in den Bezirksämtern ihre Arbeit erleichtert und beschleunigt.
Inzwischen hat ein drittes Treffen stattgefunden, auf dem die Bezirke über ihre Fortschritte berichteten. Die Ergebnisse sind allerdings ernüchternd. Bisher ist von keinem Bezirk ein Verfahren eingeleitet worden. Die Suche nach geeigneten Fällen gestaltet sich schwierig, da die Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis stellen, dass sich die Mieter:innen bei ihrer Suche nach einer Wohnung in einer Notlage befunden haben, die der Vermieter für den Mietwucher ausgenutzt hat. Dies ist nach § 5 WiStG aber Voraussetzung, damit überhaupt eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Stefan Klein
25.10.2024