1. Darf ich Geflüchtete in meine Mietwohnung aufnehmen?
Grundsätzlich ist die Aufnahme von Geflüchteten möglich. Für die Frage, ob die vorherige Genehmigung des Vermieters erforderlich ist, kommt es darauf an, ob es sich um vorübergehenden Besuch oder um eine längerfristige Untervermietung beziehungsweise Unterbringung handelt.
2. Wie lange kann ich Besucher aufnehmen, ohne die Genehmigung des Vermieters einzuholen?
Von Besuch spricht man bei einem unentgeltlichen Aufenthalt für eine Dauer von maximal sechs bis acht Wochen. In diesem Fall ist die Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich, der Vermieter kann den Empfang von Besuchern nicht verbieten.
3. Worauf muss ich bei einer längerfristigen Aufnahme von geflüchteten Personen achten?
In diesem Fall ist die vorherige Genehmigung des Vermieters erforderlich. Wir empfehlen dringend, diese Genehmigung einzuholen, bevor eine Untervermietung erfolgt. Denn sowohl die Untervermietung als auch die Gebrauchsüberlassung ohne vorherige Genehmigung des Vermieters, stellt eine Pflichtverletzung dar, die zu einer Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.
Die Aufnahme naher Familienangehöriger ist keine Untervermietung, das heißt, der Vermieter muss lediglich informiert werden, eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings sind nahe Familienangehörige nur Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder Eltern.
4. Habe ich Anspruch auf die Genehmigung zur längerfristigen Aufnahme/der Untervermietung?
Der Vermieter kann zur Genehmigung der Untervermietung verpflichtet sein, wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht. Als berechtigtes Interesse anerkannt ist zum Beispiel der Wunsch, nicht mehr allein zu wohnen, oder das Ziel, die laufenden Lebenshaltungskosten zu senken. Ob die Aufnahme von Personen aus Kriegsgebieten ein berechtigtes Interesse darstellt, ist leider umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Die Mieterverbände appellieren an Vermieter für die Unterstützung der in Not geratenen Menschen, die Unterstützungsbereitschaft Ihrer Hauptmieter nicht zu blockieren und die Genehmigung zur Untervermietung auch in dieser Konstellation zu erteilen.
Hinweis! Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) reichen humanitäre Interessen der Mieter aus, so dass auch diejenigen, die einen anerkannten Kriegsflüchtenden für eine längere Zeit in ihre Wohnung aufnehmen möchten, einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters haben. Ob darüber hinaus humanitäre Interessen ein berechtigtes Interesse des Mieters darstellen, ist allerdings höchstrichterlich noch nicht entschieden und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet.
5. Wie muss die Bitte um Erlaubnis aussehen? Gibt es Formvorgaben?
Eine Formvorgabe für das Erlaubnisgesuch gibt es nicht. Aus Beweisgründen sind schriftliche Anfragen an den Vermieter zu empfehlen.
Ein Musterschreiben für ein Erlaubnisgesuch finden Sie hier.
6. Worauf ist sonst noch zu achten?
Genehmigt der Vermieter die Untervermietung, kommt bei Aufnahme des Untermieters das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Hauptmieter und Untermieter zustande, d.h. Ansprechpartner des Untermieters bleibt allein der Hauptmieter. Der Vermieter steht in keiner rechtlichen Beziehung zu dem Untermieter. Mieter müssen sich vertragswidriges Verhalten ihrer Besucher und Untermieter anrechnen lassen. Mieter haften für alle Personen, die sie aufgenommen haben, unabhängig davon wie lange sie bleiben und ob sie für die Unterbringung zahlen oder nicht.
Wichtig! Zudem sollte bedacht werden, dass die Nebenkosten steigen, je mehr Menschen in der Wohnung leben. Höhere Kosten insbesondere für Heizung, Strom und Wasser sollten einkalkuliert und müssen in der angefallenen Höhe entsprechend vom Mieter bezahlt werden.
7. Weiteres Vorgehen
Für kurzfristige Hilfestellungen können Geflüchtete für die Zeit von maximal sechs bis acht Wochen als Besucher aufgenommen werden. Zeitgleich empfehlen wir vorsorglich die Genehmigung des Vermieters für eine längerfristige Aufnahme einer geflüchteten Person einzuholen.
Hier entlang zum Musterschreiben
Weitere Informationen zur Untervermietung
10.03.2022